Oskar Lafontaine
5. November um 04:06 · 
Hartz IV verfassungswidrig -
Ohrfeige für die neoliberalen Parteien der selbsternannten „Mitte“


Das Bundesverfassungsgericht hat Hartz-IV-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Endlich! Einige Verfassungsrichter wissen noch, dass ein „Sozialstaat“ Arbeitslose nicht zum Hungern verurteilen kann, wenn sie ihren „Verpflichtungen“ bei der Arbeitsagentur nicht nachkommen.

Das ist eine verdiente Ohrfeige für die neoliberalen Parteien der in Thüringen eingebrochenen selbsternannten Mitte CDU/ CSU, SPD, FDP und Grüne, die die Hartz-Gesetze verbrochen haben. Dass sie nicht dazulernen wollen, bestätigen gerade wieder die Grünen. Nach vielen Jahren sind auch sie jetzt für einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro die Stunde, weil der „armutsfest“ sei, so die Grünen-„Sozialexperten“. Sie wissen gar nicht mehr, was armutsfest ist. Im Februar diesen Jahres musste die Bundesregierung zugeben, dass man mindestens 12,80 Euro Stundenlohn haben muss, um „bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung“ eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten. Wer heute noch 12 Euro für armutsfest hält, hält die in Zukunft drohenden Hungerrenten für Millionen Rentnerinnen und Rentner für „armutsfest“. Zur Erinnerung: In Österreich hat der Durchschnittsrentner 800 Euro im Monat mehr.

Die geistige Armut der selbsternannten „Mitte“ ist beachtlich. Die dazugehörenden Parteien sind auf dem geistigen Niveau nicht "armutsfest". Das ist die Hauptursache für das Erstarken der AfD.
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