Lesefrüchte
Mai 2025
Hier sammeln wir Artikel, die auch über den Tag hinaus interessant sind und zitieren Auszüge. Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, verschieben wir ältere Empfehlungen ins „Archiv“.
Lesefrüchte im vergangenen Monat
Kernaussagen von John Mearsheimer im NZZ-Interview
Multipolar: Kassenärztliche Vereinigung Bremen kündigt
... „Lernen aus der Pandemie“
Willy Brandt: Schluss-Abschnitte der Regierungserklärung
vom 28. Oktober 1969
Dagmar Henn: BfV-Gutachten zur AfD
Kernaussagen von John Mearsheimer im NZZ-Interview
(erstellt von www.perplexity.ai/, weil die Bezahlschranke der NZZ für diese Software kein Hindernis darstellt.)
John Mearsheimer, US-amerikanischer Politikwissenschaftler und Vertreter des realistischen Ansatzes in den Internationalen Beziehungen, äußert sich im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) mit dem Titel „Ich hätte dasselbe getan wie Putin. Ich hätte die Ukraine sogar noch früher überfallen“ sehr provokant zur Ursache und Dynamik des Ukraine-Kriegs.
Hauptthesen Mearsheimers:
Der Westen hat Russland provoziert: Mearsheimer argumentiert, dass der Westen – insbesondere durch das Streben nach einer NATO-Integration der Ukraine – Russland zu einer militärischen Reaktion provoziert habe. Er sieht den russischen Angriff auf die Ukraine als rationalen Präventivkrieg, der aus Sicht Moskaus zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen notwendig gewesen sei.
Kein imperialistisches Motiv:
Er bestreitet, dass Putins Vorgehen von imperialistischen Motiven getrieben sei, und sieht die Hauptursache in der Angst Russlands vor einer Ausdehnung westlicher Militärallianzen bis an seine Grenze.
Warnsignale ignoriert:
Mearsheimer betont, der Westen habe die wiederholten Warnungen Russlands ignoriert und die russischen Sicherheitsinteressen nicht ernst genommen.
Forderungen Russlands als realistisch:
Für einen dauerhaften Frieden hält Mearsheimer die Neutralität der Ukraine, territoriale Zugeständnisse (Abtretung besetzter Gebiete) und Entmilitarisierung für notwendig – alles Forderungen Russlands, die er für realistisch, aber für Kiew inakzeptabel hält.
Kritik an westlicher Politik:
Er weist Kritik an seiner Position zurück und bezeichnet sie als strategische Verblendung Europas und als moralische Selbsttäuschung des Westens.
Zentrale Zitate und Einordnung:
„Ich hätte dasselbe getan wie Putin. Ich hätte die Ukraine sogar noch früher überfallen.“
Mit dieser Aussage bringt Mearsheimer seine Überzeugung zum Ausdruck, dass aus Sicht eines russischen Staatslenkers der Angriff auf die Ukraine eine logische Reaktion auf die westliche Politik gewesen sei. Er sieht die NATO-Osterweiterung als existenzielle Bedrohung für Russland und hält die militärische Reaktion für eine zwangsläufige Folge.
Rezeption und Kritik:
Mearsheimers Thesen stoßen auf scharfe Kritik, da sie russische Narrative übernehmen und den Westen für den Krieg verantwortlich machen, während sie Putins Verantwortung relativieren. Kritiker werfen ihm vor, die Realität zu verkennen und die Aggression Russlands zu rechtfertigen.
Fazit:
Im NZZ-Interview vertritt John Mearsheimer die These, dass der Westen durch die NATO-Politik Russland zum Angriff auf die Ukraine getrieben habe und dass er an Putins Stelle ähnlich gehandelt hätte – möglicherweise sogar früher. Er fordert eine realpolitische Anerkennung russischer Interessen und hält die westliche Strategie für gescheitert und gefährlich.
multipolar: Kassenärztliche
Vereinigung Bremen kündigt Veranstaltungsreihe „Lernen aus der Pandemie“
Antifa-Szene rief zur Störung auf / Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung beanstanden „politischen“ Inhalt / Veranstalter kritisiert Verhinderung „wissenschaftlicher Debatte“ und Verstoß gegen Wissenschaftsfreiheit
15. Mai 2025 Bremen.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen hat den Start einer Veranstaltungsreihe zu den Lehren aus der Corona-Krise verhindert. „Klinische Erfahrungen mit Post-Covid/PostVac – Wie wirken die Spikes und die Impfungen?“ – darüber wollten am 7. Mai der Kardiologe Jörg-Heiner Möller und der Mediziner und außerplanmäßige Professor der Universität Münster Paul Cullen in Räumen der KV Bremen referieren. Die Veranstaltung war Teil der Reihe „Lernen aus der Pandemie – Medizin zwischen Politik und Wissenschaft“. Doch wenige Stunden vor Beginn zog die KV Bremen ihre Zusage zurück und kündigte dem Veranstalter, einem niedergelassenen Arzt aus Bremen. Zuvor war ein Aufruf einer Bremer „Basisgruppe Antifa“ auf „X“ verbreitet worden, die angesichts einer geplanten „rechten Veranstaltung“ die Kassenärztliche Vereinigung aufforderte, „von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen“ und die Referenten „aus ihren Räumen zu verweisen“. Der Aufruf enthielt auch einen Appell zu Stör-Aktionen: „Lasst diese Veranstaltung nicht widerspruchlos geschehen.“
Auf Anfrage von Multipolar bestätigt die KV Bremen, dass sie „kurzfristig über entsprechende Aufrufe aus der Antifa-Szene zur Störung der Veranstaltung informiert“ worden sei. Ausschlaggebend für die Rücknahme der Zusage sei jedoch gewesen, dass die KV Bremen „über den Veranstalter im Unklaren gelassen wurde“ und sowohl Veranstaltung als auch Veranstalter „nicht den Grundwerten der KV Bremen entsprechen“. Anmelder sei ein Bremer Arzt gewesen, auf dem Ankündigungsflyer sei dann aber zusätzlich das Logo des Ärztlichen Berufsverbandes „Hippokratischer Eid“ abgedruckt gewesen.
Laut dem Sprecher der KV Bremen habe jener Verband „unbelegte Behauptungen über Todesfälle und Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen verbreitet, die von Faktencheckern als größtenteils falsch eingestuft wurden“. Zudem werde „dem Verband vorgeworfen, in seiner Kritik an Institutionen wie der WHO antisemitische Narrative zu bedienen“. Damit nimmt die KV offensichtlich Bezug auf eine „taz“-Kolumne von Juni 2023, in der Kritik an der Abhängigkeit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von privaten Geldgebern in die Nähe von antisemitischen „Verschwörungsnarrativen“ gerückt wird.
Der Veranstalter und Arzt Jürgen Borchert vermutet, dass die Antifa der eigentliche Auslöser für die kurzfristige Absage der Kassenärztlichen Vereinigung war. „Das wissen doch alle bei KV und Ärztekammer in Bremen, dass ich beim Hippokratischen Eid aktiv bin und immer wieder das Thema medizinische Pandemie-Aufarbeitung thematisiere“, sagt er im Gespräch mit Multipolar. Der Internist sitzt seit eineinhalb Jahren als Delegierter des Berufsverbandes in der Bremer Ärztekammer. Die Namen der zwei Referenten für die kurzfristig abgesagte Veranstaltung habe er der KV Bremen bei der Raum-Reservierung nicht explizit vorgelegt, sagt Borchert: „Das wurde bei der Raum-Miete auch gar nicht verlangt.“ Die Begründung der KV Bremen hält er für vorgeschoben. Zumal sich ebenfalls am Vormittag vor der Veranstaltung der Bremer Staatsschutz bei ihm gemeldet habe. Da war der Aufruf zum Stören der Veranstaltung der Bremer Antifa-Gruppe auf „X“ bereits veröffentlicht.
Bereits Anfang April hatte die KV Bremen die Buchung ihres größten Vortragssaales, mit bis zu 140 Plätzen, bestätigt – für insgesamt fünf Veranstaltungstermine der Reihe „Lernen aus der Pandemie“. Geplant waren etwa die Veranstaltungen „Sterblichkeitsdynamik und Übersterblichkeit in Deutschland 2010-2024“ mit Matthias Reitzner, Professor für Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik Universität Osnabrück (28. Mai), oder „Ursprung der Corona-Pandemie, Implikationen für die Zukunft“ mit Roland Wiesendanger, Professor für Physik an der Universität Hamburg (11. Juni). Laut Borchert sei die Veranstaltung von Bremer Mitgliedern des Berufsverbandes „Hippokratischer Eid“ bereits breit beworben worden – insbesondere in der „Hauptzielgruppe“ der Ärzteschaft in Praxen und Kliniken, aber auch in Apotheken und bei Gesundheitsberufen wie Physiotherapeuten oder Krankenpflegern. Auf dem Einladungs-Flyer, der Multipolar vorliegt, heißt es auch: „Drei Fortbildungspunkte sind von der Ärztekammer anerkannt.“ Das galt auch für Folgeveranstaltungen.
In einem Schreiben der Ärztekammer Bremen vom 7. Mai an Jürgen Borchert, das Multipolar vorliegt, heißt es, man „beabsichtige, die Anerkennungen für die oben genannten Veranstaltungen zurückzunehmen“, weil falsche Angaben zum Veranstalter vorgelegen hätten und weil „nach erneuter Prüfung“ bei einigen Veranstaltungen „allgemein-politische Inhalte“ dominieren würden, und nicht die „Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz“ der teilnehmenden Ärzte. Auch die KV Bremen schrieb in einer Stellungnahme, sie sehe „die Gefahr, dass die KV Bremen für politische Zwecke missbraucht wird, von denen wir uns ausdrücklich distanzieren.“
Sonja Reitz, Bundesgeschäftsführerin des ärztlichen Berufsverbandes „Hippokratischer Eid“ folgt diesem Argument nicht. „Medizinische Wissenschaft wird letztlich immer ‚politisch‘, wenn sie Belange von öffentlichem Interesse betrifft“, schreibt sie in einer Stellungnahme. So habe die wissenschaftlich festgestellte Häufung von Lungenkrebs bei Rauchern später Gesetze für die Raucherwerbung und Verbote am Arbeitsplatz zur Folge gehabt. Auch Jürgen Borchert betont: „Wir wollen evidenzbasiert, auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien und Zahlen, in der Ärzteschaft diskutieren, gern auch kontrovers.“ Zu allen, mittlerweile ebenfalls von der KV Bremen abgesagten Terminen seien hochkarätige Fachleute eingeladen worden. „Die KV Bremen verhindert eine wissenschaftliche Debatte unter Ärzten und Beschäftigten im Gesundheitswesen und verstößt damit gegen die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes“.
Der Mediziner Borchert hatte bereits im August 2024 versucht, das Symposium „Hintergründe und Folgen der Coronakrise“ in Bremen zu organisieren, unter anderem mit dem Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen und dem Physiker und Qualitätsmanagementexperten Werner Bergholz. Die Veranstaltung fand nicht statt, weil Verträge für Veranstaltungsorte wieder gekündigt wurden oder gar nicht erst zustande kamen, wie Meyen in einer „Cancel-Chronik“ dokumentierte.
Hinweis zum Urheberrecht: Multipolar-Meldungen können frei von anderen Portalen übernommen werden. Bedingung einer Übernahme ist die Nennung der Quelle und die Einbettung des Originallinks. Textliche Ergänzungen oder andere inhaltliche Veränderungen der Originalmeldung müssen durch einen separaten Hinweis an die Leserschaft kenntlich gemacht werden.
Willy Brandt: Schluss-Abschnitte der Regierungserklärung
vom 28. Oktober 1969
(...)
Viertens. Sie wird demnächst das sowjetische Aide-mémoire zum Thema Gewaltverzicht beantworten und einen Termin für die von der Sowjetunion angeregten Verhandlungen in Moskau vorschlagen.
Fünftens. Sie wird der Regierung der Volksrepublik Polen einen Vorschlag zur Aufnahme von Gesprächen zugehen lassen, mit dem sie die Ausführungen Wladislaw Gomulkas vom 17. Mai dieses Jahres beantwortet.
(Abg. Dr. Barzel: Dazu hätte das Parlament gern etwas gehört!)
Sechstens. Sie wird den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen unterzeichnen,
sobald – entsprechend den Beschlüssen der letzten Bundesregierung – die noch ausstehenden Klärungen herbeigeführt sind.
(Beifall bei den Regierungsparteien. – Lachen bei der CDU/CSU.)
– Meine Damen und Herren, wenn nicht gerade heute darüber in Washington gesprochen würde, würde ich auf die höhnischen Zurufe von soeben antworten. Ich verzichte darauf, zu antworten, weil mir am Erfolg der Verhandlungen liegt und nicht an der Polemik in diesem Augenblick. Das können wir auch morgen noch machen.
(Beifall bei den Regierungsparteien.)
Polemisieren dazu können wir auch noch morgen oder übermorgen.
(Zuruf von der CDU/CSU: Schulmeister! – Abg. Dr. Barzel: Herr Kollege Brandt, bringen Sie bitte eins nicht durcheinander: Wir legen Wert darauf, zu wissen, welches Angebot Sie Polen machen werden! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)
– Es ging jetzt nicht um Polen, es ging um den NV-Vertrag.
(Abg. Dr. Barzel: Unsere Unruhe begann bei Polen, wo wir etwas mehr wissen wollen!)
– Ich habe Ihnen das dazu gesagt, was heute im Rahmen der Regierungserklärung zu sagen ist.
(Beifall bei den Regierungsparteien. – Abg. Dr. Barzel: Aber zu wenig!)
Meine Damen und Herren! Diese Regierung redet niemanden nach dem Mund.
(Lachen bei der CDU/CSU.)
Sie fordert viel, nicht nur von anderen, sondern auch von sich selbst.
(Beifall bei den Regierungsparteien.)
Sie setzt konkrete Ziele. Diese Ziele sind nur zu erreichen, wenn sich manches im Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat und seiner Regierung ändert. Die Regierung kann in der Demokratie nur erfolgreich wirken, wenn sie getragen wird vom demokratischen Engagement der Bürger. Wir haben so wenig Bedarf an blinder Zustimmung, wie unser Volk Bedarf hat an gespreizter Würde und hoheitsvoller Distanz.
(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)
Wir suchen keine Bewunderer; wir brauchen Menschen, die kritisch mitdenken, mitentscheiden und mitverantworten.
(Beifall bei den Regierungsparteien.)
Das Selbstbewußtsein dieser Regierung wird sich als Toleranz zu erkennen geben.
(Lachen bei der CDU/CSU.)
Sie wird daher auch jene Solidarität zu schätzen wissen, die sich in Kritik äußert. Wir sind keine Erwählten; wir sind Gewählte.
(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)
Deshalb suchen wir das Gespräch mit allen, die sich um diese Demokratie mühen.
Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren haben manche in diesem Land befürchtet, die zweite deutsche Demokratie werde den Weg der ersten gehen. Ich habe dies nie geglaubt. Ich glaube dies heute weniger denn je. Nein:
Wir stehen nicht am Ende unserer Demokratie, wir fangen erst richtig an.
(Abg. Dr. Barzel: Aber Herr Brandt! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)
Wir wollen ein Volk der guten Nachbarn sein und werden im Inneren und nach außen.
(Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien. – Abg. Dr. Barzel: Das
ist ein starkes Stück, Herr Bundeskanzler! Ein starkes Stück! Unglaublich! Unerhört!)
„Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“ (Voltaire zugeschrieben)
Die AfD muss dringend gegen Anwürfe verteidigt werden, die das Innnenministerium und seine Behörde „Verfassungsschutz“ nicht belegt. Die Behörde sagt zwar, dass sie Belege habe, aber macht sie zur Verschlusssache. So kann die beschuldigte Partei sich nicht verteidigen und die Staatsbürger können nicht überprüfen, ob die Behörde und das Ministerium ihre Vorwürfe korrekt und nachvollziehbar begründet hat.
Niemand kann sagen, das gehe ihn nichts an, denn durch den Vorgang verstößt das Innenministerium massiv gegen elementare Rechte, die uns die Grundrechte garantieren sollten. Die Grundrechte sind Abwehrrechte für die Bürger gegen Übergriffe der Staatsgewalt. Wir beobachten ein zunehmend totalitäres Gebaren des Staates, ohne dass eine kontrollierende Instanz zu erkennen wäre.
Dagmar Henn hat eine erhellende Analyse der bisherigen Verlautbarungen aus dem Innenministerium geschrieben. Wir geben einige Auszüge daraus wieder, aber empfehlen die Lektüre des ganzen Artikels.
Dagmar Henn: BfV-Gutachten zur
AfD: Verfassungsfeinde? Herrschaften, schaut in den Spiegel!
Das ist wirklich keine Überraschung, insbesondere nicht, nachdem die AfD in einer Reihe von Umfragen zur stärksten Partei in Deutschland wurde: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erklärt die gesamte Partei für "gesichert rechtsextremistisch". (...)
Im Februar wurde ja bereits ein Gutachten geleakt, das vermutlich in großen Teilen mit dem identisch sein dürfte, das jetzt die Grundlage dieses Verdikts sein soll. Und es erwies sich als methodisch ausgesprochen fragwürdig. Aber allein die Gedankenkette, die jetzt als Begründung durch die Presse geistert, und für die die Presseerklärung des Bundesamts für Verfassugungsschutz die Vorlage liefert, hat es in sich. (...)
Also nehmen wir einmal diese Erklärung als Teil fürs Ganze. Der Hauptvorwurf gegen die AfD lautet:
"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar."
Dreist, ahistorisch, und juristisch völliger Unfug. Es gibt eine ganz einfache Kontrollfrage. Bis zum Jahr 2000 besaß Deutschland eines der rigidesten Staatsangehörigkeitsrechte weltweit; die Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit war das "deutsche Blut". Wie ist dann die Zeit bis 2000 zu bewerten? (...)
Im Jahr 1977, im Zusammenhang mit der Reform des Familienrechts, wurde dann zumindest der Begriff dieses deutschen Bluts insofern gelockert, als dass auch Kinder einer deutschen Mutter mit einem ausländischen Vater einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Bis dahin war das "deutsche Blut" streng an das Y-Chromosom gebunden. Aber der Begriff selbst hielt sich bis ins Jahr 2000. (...)
Interessant ist auch, wie diese Erklärung weitergeht:
"Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes."
Schwupp, schon hat der Begriffstausch stattgefunden. Bevölkerung umfasst alle zum gegebenen Zeitpunkt innerhalb definierter geografischer Grenzen lebenden Menschen. Es geht aber um die Frage, wer Bürger ist. Und jetzt kommt der große Witz: die aktuelle Version des Staatsangehörigkeitsgesetzes macht genau das, was hier der AfD vorgeworfen wird. Es gibt nämlich eine ganze Liste von Einschränkungen, nach denen Einbürgerungen verweigert oder gar bereits ausgesprochene Einbürgerungen wieder widerrufen werden können. Die entsprechenden Paragrafen finden sich in §32b StAG, unter ihnen viele gute Freunde wie §130 und §140 StGB.
Wenn etwas einen grundlegenden Ausschluss einer "bestimmten Minderheitsgruppe von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe" darstellt, dann, jemandem aufgrund einer missliebigen Meinungsäußerung die Einbürgerung zu verweigern oder sie rückgängig zu machen. Aber alles kein Problem. Es ist ja nur die AfD, die da böse diskrimiert. Deutsche palästinensischer Abstammung auszubürgern, sofern dies möglich ist, ist völlig in Ordnung, wenn sie einmal zu laut "from the river to the sea" gesagt haben.
Der entscheidende Punkt ist jedoch, das Staatsangehörigkeitsrecht macht genau dies, selbst wenn es nicht vom aktuellen politischen Irrsinn durchsetzt wäre. Es ist seine Funktion. Es teilt die Bevölkerung in Menschen mit Staatsbürgerschaft und solche ohne, und die Gruppe der Staatsbürger hat zusätzliche Rechte, wie Wahlrecht oder die Möglichkeit einer Beamtenkarriere, die die Gruppe der Nichtbürger nicht hat. Staatsangehörigkeit leitet sich eben nicht unmittelbar aus dem Menschenrecht ab, sondern bestenfalls vermittelt.
Wie man nun die Grenze zwischen Staatsbürgern und Nichtbürgern ziehen will, ist ein legitimer Gegenstand der politischen Debatte unter den Staatsbürgern. In dem Augenblick, in dem dieser Debatte grundsätzlich die Legitimation abgesprochen wird (und das ist der Fall, sobald eine denkbare Position für "verfassungswidrig" erklärt wird), wird der Rahmen der Rechte, der die Staatsbürger vor den Nichtbürgern auszeichnet, beschränkt, was andererseits logischerweise bedeutet, dass auch die Pflichten nicht mehr eingefordert werden können. Noch viel Spaß mit der Wehrpflicht, nebenbei!
Der Knackpunkt in diesem Satz ist also, dass es durchaus Bereiche gesellschaftlicher Teilhabe gibt, von der "bestimmte Bevölkerungsgruppen" ausgeschlossen werden. Kinder haben kein Wahlrecht und es wird ihnen kein Schnaps verkauft; das Stichwort zum Wahlrecht lautet hier wieder "informierte Entscheidung". Dass die US-Demokraten sogar Tote wählen ließen, ist da nicht wirklich vorbildhaft. Und, das ist der entscheidende Punkt, die Teilung der Bevölkerung in Staatsbürger und Nichtbürger ist absolut verfassungskonform und in jedem, schlicht jedem einzelnen Land der Welt üblich.
Hier eine PDF-Sicherung des Artikels