(fehlender) Virusnachweis

Es gibt Wissenschaftler, die die Existenz von Viren bezweifeln oder zumindest feststellen, dass das Corona-Virus nicht ordnungsgemäß bestimmt worden ist. Diese Frage haben wir bisher für die Auseinandersetzung um die Coronamaßnahmen für irrelevant betrachtet oder gar als kontraproduktiv, weil vom der gesundheitspolitischen Hauptsache ablenkend und die Coronabewegung ins Abseits lenkend. 

Nun aber sind zwei Artikel erschienen, die eine nähere Befassung interessant erscheinen lassen: 


 

Herbert Ludwig: Der fehlende Virus-Beweis vor dem Schweizer Bundesgericht

Auf diesem Blog ist schon eine ganze Reihe Artikel über die fehlenden wissenschaftlichen Nachweise der Existenz krankmachender Viren erschienen, insbesondere auch des sogenannten Corona-Virus.1 Nun hat sich meines Wissens zum ersten Mal ein Gericht damit befassen müssen. Über 10.000 Schweizer Bürger haben vor dem Schweizer Bundesgericht wegen der durch den Bundesrat widerrechtlich erlassenen freiheitsbeschränkenden Corona-Maßnahmen eine Staatshaftungsklage erhoben. Darin machen sie u.a. mit ausführlicher Begründung auch fehlende Beweise für die Existenz des angeblich pathogenen Virus „SARS-Cov-2“ geltend. Schon damit sei das Epidemiengesetz als rechtliche Grundlage aller staatlichen Maßnahmen gar nicht anwendbar

 

Torsten Engelbrecht: Ärzte für Aufklärung greifen das Thema Virusnachweis auf
Die Ärzte für Aufklärung, kurz ÄfA, haben sich damit dem wohl «heißesten» Thema gewidmet, wenn es um Viren geht. Aufhänger ist eine Klage vor dem Schweizer Bundesgericht. Anwalt der Kläger ist Gerald Brei, der auf Nachfrage von «Transition News» meint: «Die Thematisierung des fehlenden Virusnachweises packt das Problem an der Wurzel».

Der Artikel listet einige wissenschaftliche Kriterien auf, die zum korrekten Nachweis erforderlich sind und zeigt auf, an welchen Stellen diese Schritte nicht streng befolgt worden sind. 
Der Artikel ist auch rein wissenschaftstheoretisch interessant, also unabhängig vom Viren-Problem. (Stichwort: „eminenzbasiert“ statt „evidenzbasiert“)