Ist Deutschland eine Bananenrepublik?
Thomas Röper weist in seinem Blog auf die skandalöse
Tatsache hin, dass es in Deutschland keine von der Exekutive unabhängige
Justiz gibt, was gegen das Gewaltenteilungsgebot verstößt. Der
europäische Gerichtshof hat in dem Zusammenhang entschieden, dass
Deutschland aus diesem Grund keine europäischen Haftbefehle mehr
ausstellen darf. Lesen Sie:
Urteil
des Europäischen Gerichtshofes: Justiz in Deutschland ist nicht unabhängig
und:
Bananenrepublik
Deutschland (BRD): Warum die Staatsanwaltschaft nicht gegen Politiker
ermittelt
Jochen Mitschka: Die „Einsäulengewaltenteilung“ oder warum Deutschland keine Demokratie, sondern eine Parteienoligarchie ist.
Seit der Aufklärung wissen wir, dass ein moderner Staat mindestens von drei Säulen der Macht kontrolliert werden muss, von denen jede Säule unabhängig von den anderen ist. Dadurch soll eine gegenseitige Kontrolle ermöglicht werden, damit nicht eine Macht die absolute Kontrolle des Staates in die Hände bekommt. Besonders in Deutschland, nach dem Durchmarsch der Nazis durch die Institutionen der Weimarer Republik, wurde auf Gewaltenteilung bei der Erstellung des Grundgesetzes besondere Rücksicht genommen. Leider blieb davon aber lediglich die föderale Struktur und die Aufteilung Deutschlands in Bundesländer übrig. Tatsächlich gibt es in Deutschland weder drei, noch mit den Medien vier Säulen der Macht, sondern nur eine einzige. Und diese Säule ist der Parteienkonsens mit dem der Wille des Wählers für unwesentlich, und das „Primat der Politik“ zum eigentlichen Souverän wurde. Schauen wir uns die theoretischen Säulen der Macht näher an.
Staatsanwaltschaften - Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium vom 21.08.2019Mit der Petition wird gefordert, dass eine Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium, wie in § 146 und 147 GVG festgelegt, ersatzlos abgeschafft wird. Weiterhin möge der Deutsche Bundestag beschließen, dass der Justizapparat sich unabhängig selbst verwaltet, so wie es europäischer Standard ist, den Grundsätzen der Gewaltenteilung unseres Grundgesetzes entspricht und auch vom Europarat in einer einstimmigen Entschließung am 30. September 2009 gefordert wurde.