Lesefrüchte

Januar 2021

Hier sammeln wir Artikel, die auch über den Tag hinaus interessant sind und zitieren Auszüge. Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, verschieben wir ältere Empfehlungen ins „Archiv“.


Lesefrüchte im Dezember 2020  
A. Schneider, Th. Lazaridu: Der beschränkte Debattenraum – Amnesty ...
Amtsgericht Weimar: Auszüge aus dem Gerichtsurteil über eine Geldbuße
Matthias Schrappe:
Thesenpapier: ... Wissenschaftsjournalismus
Dietrich Heißenbüttel:
Kliniken in Not
2020-NEWS:
Der Desaster-Kapitalismus hinter dem Virus-Feigenblatt

James Corbett:
Wenn False Flags virtuell werden

2020-NEWS:
Wie unsere Alten in die Impffalle stolpern


 

Ansgar Schneider, Thespina Lazaridu: Der beschränkte Debattenraum – Amnesty International und der Fall Julian Assange
Am 26. November 2020 richteten sich 152 Erstunterzeichner eines Offenen Briefes, darunter die Autoren und auch der Herausgeber und Autoren der NachDenkSeiten, an Amnesty International Deutschland (AID) [1]. Darin wurde AID aufgefordert zu den bestehenden Menschenrechtsverletzungen im Fall Julian Assange Stellung zu beziehen. Der Offene Brief wurde inzwischen von tausenden Personen mitgezeichnet. Nun liegt ein Antwortschreiben von AID vor, das die in dem Offenen Brief erhobenen Vorwürfe jedoch nicht ausräumt, im Gegenteil. (Siehe auch Lesefrüchte)

Amnesty International (AI) hat sich durch die Hilfe von unzähligen freiwilligen Helfern und Förderern über Jahrzehnte hinweg das Image einer moralischen Instanz in Fragen der Menschenrechte erarbeitet. Mit professionellen Kampagnen eröffnet und beeinflusst AI Debatten über Menschenrechtsverletzungen, politische Willkür und ähnliche Schandtaten, und für viele Menschen ist die Agenda von AI ein wichtiger Orientierungspunkt zur Meinungsbildung, auf den sich selbst die wichtigsten Meinungsmacher im Land beziehen:

Tatsächlich zitierten am 4. Januar 2020 – als der Antrag der Vereinigten Staaten zur Auslieferung des in London unschuldig inhaftierten Journalisten Julian Assange in erster Instanz abgewiesenen wurde – unter anderem Der Spiegel [2a], Die Zeit [2b], die Süddeutsche Zeitung [2c], die Deutsche Welle [2d] und der Deutschlandfunk [2e] eine Stellungnahme von AI (siehe unten) zu dieser Entscheidung.

Offenbar schätzen die Leitmedien die Meinung, die seitens AI geäußert wird, als bedeutsam ein. In diesem Sinne ist das, was AI im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen in die öffentliche Diskussion trägt, von Bedeutung und das, worüber AI schweigt, ist auch nicht wirklich wichtig. Dies ist zumindest das Selbstverständnis von AI und die Wahrnehmung von AI innerhalb von Teilen der Zivilgesellschaft.

Einschub: Ein manipulatives Muster in der öffentlichen Debatte

Das Ergebnis einer öffentlichen Debatte hängt außerordentlich davon ab, welche Gedanken überhaupt auf dem Marktplatz der Meinungen diskutiert werden. Der mitunter wichtigste Parameter einer Debatte ist also nicht (nur) wie detailliert über Einzelheiten gestritten wird, sondern welche Einzelheiten überhaupt aufgegriffen werden. Ein diesbezügliches Eingrenzen oder Ausrichten der Debatte kann durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, indem

1. wesentliche Sachverhalte vorsätzlich verschwiegen und
2. mit irreführendem Vokabular scheinbar relevante, jedoch falsche Bezugspunkte gesetzt werden.

Diese manipulativen Methoden wendet AI in der inzwischen fast zehn Jahre währenden Debatte über den willkürlichen Freiheitsentzug, mit dem Julian Assange gestraft ist, an.
(...)

Zusammenfassung

Die öffentliche Debatte, die AI führt, lässt sich also wie folgt charakterisieren:

1. AI verschweigt die seit zehn Jahren bestehenden Menschenrechtsverletzungen an Julian Assange durch die britischen Behörden vorsätzlich.
2. In irreführender Weise macht AI ein spekulatives, zukünftiges Unrecht in den Vereinigten Staaten zum Hauptgegenstand der Debatte um Julian Assange.
3. Die Unterschriftensammlung, die sich an den amerikanischen Justizminister richtet, täuscht Relevanz vor, ist aber tatsächlich Scheinaktionismus, der wirkungslos bleibt.
4. AI verweigert die »effektivste Form des Eingreifens«, die »Urgent Action«.

AI verschleiert damit die Realität und verhindert den Aufbau von öffentlichem Druck.

Der Status quo wird beibehalten

Die Situation, wie sich derzeit zeigt, ist nach wie vor katastrophal. Der investigative Journalist Julian Assange ist in London schuldlos und ohne Urteil eingesperrt und befindet sich am Rand seiner psychischen und physischen Existenz.

Zur real- und geopolitischen Analyse dieser Situation sollte man bedenken, dass der Status quo aus Sicht der Kriegsverbrecher in den USA ein Idealzustand ist: Der öffentliche Druck innerhalb der USA bleibt auf geringem Niveau, solange sich Julian Assange im US-Ausland befindet, weder verurteilt ist oder sich in ihrer Gewalt befindet. Nichtsdestotrotz wird der Gejagte de facto bestraft und das Exempel in aller Grausamkeit und für jedermann sichtbar statuiert.

Der Status quo ist auch für das Vereinigte Königreich ideal, denn dort muss man sich nicht vorwerfen lassen, dass man Assange ausgeliefert habe. Gleichzeitig kann der politische Apparat seine Macht und Ignoranz gegenüber Julian Assange und der Bevölkerung demonstrieren und signalisiert durch das zermürbende Verfahren mitsamt der anhaltenden Inhaftierung dem engsten Bündnispartner USA zugleich sein Wohlwollen.

Solange es keinen ausreichenden Druck auf die britischen Behörden gibt, die seit zehn Jahren anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegen Julian Assange zu beenden, wird sich daran vermutlich nichts ändern. Die ehemalige deutsche Justizministerin Herta Däubler-Gmelin stellte dazu fest:

»Das alles tritt auch unsere ›westlichen Werte‹ der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenwürde mit Fü[ß]en. Wenn es um China geht, um Iran, um Russland, um die Türkei oder um die anderen Staaten, deren Regierungen wir westliche Rechtsstaaten nicht vertrauen und deren Justiz wir mit Grund Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit absprechen, beklagen wir das mit Recht, gelegentlich sogar lautstark.
Warum nicht gegenüber Großbritannien? Warum das geradezu schreiende Schweigen der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim skandalösen Umgang mit Julian Assange?«

Die Nichtregierungsorganisation AI trägt mit ihrem Verschweigen und Ablenken ihren Teil dazu bei und dient somit – bewusst oder unbewusst – den Interessen der amerikanischen Kriegsverbrecher, die bis heute auf freiem Fuß sind.

 

 

Amtsgericht Weimar: Auszüge aus dem Gerichtsurteil über eine Geldbuße
Der Betroffene wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Staatskasse zu tragen. 

Gründe 
Am 24.04.2020 hielt sich der Betroffene in den Abendstunden zusammen mit mindestens sieben weiteren Personen im Hinterhof des Hauses X-Straße 1 in W. auf, um den Geburtstag eines der Beteiligten zu feiern. Die insgesamt acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte. 

Diese Feststellungen beruhen auf den glaubhaften Angaben des Betroffenen in der Hauptverhandlung und dem verlesenen Einsatzbericht der Polizei. 

Dieses Verhalten des Betroffenen verstieß gegen § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 der Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) vom 18.04.2020 in der Fassung vom 23.04.2020.

Der Betroffene war dennoch aus rechtlichen Gründen freizusprechen, weil [Teile der SARS-CoV-2-Verordnungen] verfassungswidrig und damit nichtig sind.  [Die Verordnungen] sind aus formellen Gründen verfassungswidrig, da die tief in die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind. 
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Bei einem allgemeinen Kontaktverbot handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen unter- einander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft. Der Staat hat sich hier grundsätzlich jedes zielgerichteten regulierenden und beschränkenden Eingreifens zu enthalten. Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.  

Mit dem Kontaktverbot greift der Staat – wenn auch in guter Absicht – die Grundlagen der Gesellschaft an, indem er physische Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern erzwingt („social distancing“). Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird ein allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen. Als antiepidemische Maßnahmen werden neben Quarantäne von Kontaktpersonen Infizierter und Absonderung von Infizierten nur Schulschließungen, die Absage von Großveranstaltungen und Hygieneempfehlungen genannt (BT-Drs. 17/12051, S. 61f). 
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Hinzu kommt und als gesondert zu würdigender Aspekt ist zu beachten, dass der Staat mit dem allgemeinen Kontaktverbot zum Zwecke des Infektionsschutzes jeden Bürger als potentiellen Gefährder der Gesundheit Dritter behandelt. Wird jeder Bürger als Gefährder betrachtet, vor dem andere geschützt werden müssen, wird ihm zugleich die Möglichkeit genommen, zu entscheiden, welchen Risiken er sich selbst aussetzt, was ei- ne grundlegende Freiheit darstellt. Ob die Bürgerin abends ein Café oder eine Bar besucht und um der Geselligkeit und Lebensfreude willen das Risiko einer Infektion mit einem Atemwegsvirus in Kauf nimmt oder ob sie vorsichtiger ist, weil sie ein geschwächtes Immunsystem hat und deshalb lieber zu Hause bleibt, ist ihr unter der Geltung eines allgemeinen Kontaktverbotes nicht mehr zur Entscheidung überlassen.” 
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Die verheerenden Folgen der Corona-Politik 
„Die meisten dieser Schäden werden sich ziemlich genau ermitteln lassen. Sie sind insgesamt mit Sicherheit gigantisch. Eine Vorstellung von ihrer Größenordnung erhält man, wenn man sich vor Augen hält, welche Summen der Staat als Corona-Hilfen in den Wirtschaftskreislauf einspeist. So umfasst der von der Bundesregierung beschlossene „Corona-Schutzschild“ 353,3 Mrd. Euro Zuschüsse und zusätzlich 819,7 Mrd. Euro Garantien, also insgesamt über 1 Billion Euro. Es handelt sich, wie die Bundesregierung sagt, um das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands. Hinzu kommen Hilfen der Länder. Da die staatlichen Hilfen großenteils Kredite beziehungsweise Kreditgarantien umfassen, stehen ihnen nicht notwendigerweise entsprechend hohe Verluste der privaten Wirtschaft gegenüber. Andererseits werden die privaten Verluste jedenfalls wesentlich größer sein als die staatlichen Entschädigungen oder als verlorene Zuschüsse gezahlten Hilfsgelder. 

Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands sind wirtschaftliche Schäden in dieser Größenordnung durch eine staatliche Entscheidung verursacht worden. Was die Bewertung der Schäden der Privatwirtschaft und der privaten Haushalte angeht, so muss berücksichtigt wer- den, dass die Einbußen zum Teil durch staatliche Leistungen kompensiert worden sind oder noch kompensiert werden. Die staatlichen Leistungen vermindern also den ökonomischen Schaden der privaten Wirtschaftssubjekte. Sie vermindern aber nicht den volks- wirtschaftlichen Gesamtschaden, denn sie belasten ja die öffentlichen Haushalte und so- mit letztlich die Steuerzahler. Diese Kosten dürfen bei der Berechnung der Nachteile des Lockdown nicht unter den Tisch fallen.“

Ideelle Schäden 
(1) Bildungseinbußen und Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung von Kindern durch Ausfall oder Einschränkungen des Schulunterrichts bzw. der Schließung anderer Bildungseinrichtungen 
(2) Verlust an kulturellen Anregungen/Erlebnissen durch Schließung von Theatern, Konzertoder Opernhäusern und vielen anderen kulturellen Einrichtungen 
(3) Verlust musischer Entfaltungsmöglichkeiten durch Verbote, die gemeinsames Musizieren in Orchestern oder Chören unterbinden 
(4) Verlust von Gemeinschaftserlebnissen/persönlichem sozialem Miteinander durch Verbot von Zusammenkünften in Vereinen, Verbot von Veranstaltungen, Verbot von Ansammlungen, Schließung von Kneipen usw. 
(5) Einschränkung sozialer Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder durch Schließung von Kindergärten 
(6) Isolierung von Kindern in Wohnungen ohne Kontakte zu anderen Kindern durch Schließung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen 

Zu (1) Die Schule ist nicht nur ein Ort der Wissensvermittlung, sondern ein Ort sozialen Lernens. Durch die Schulschließungen entfällt das soziale Lernen praktisch vollständig, die Vereinzelung der Kinder und Jugendlichen wird gefördert. Homeschooling kann gerade von Eltern in migrantischen oder bildungsfernerem Milieu nicht geleistet werden. Die soziale Spaltung der Gesellschaft wird daher verstärkt. Auch das Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern aus migrantischen Familien wird massiv gestört. Zu diesen Problemen gibt es inzwischen eine Vielzahl von Berichten aus der Praxis (exemplarisch: „Der Stand in Deutsch? Der ist bei einem Drittel der Schüler katastrophal". WELT vom 11.01.2021),  wissenschaftliche Studien stehen – soweit ersichtlich – noch aus. 
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“Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.”

 

Prof.Dr.med. Matthias Schrappe: Thesenpapier: Sorgfältige Integration der Impfung in eine umfassende Präventionsstrategie – Impfkampagne resilent gestalten und wissenschaftlich begleiten – Aufklärung und Selbstbestimmung beachten

Hier der Abschnitt über Wissenschaftsjournalismus mit der These19:

Ein Wissenschaftsjournalismus, der mit der Feststellung ‚Das Virus ist apolitisch‘ den unvermeidlich politischen Charakter der Entscheidungen über die Maßnahmen zu seiner Bekämpfung verneint (so Thomas Kirchner, SZ vom 29.12.2020 ‚Verlorene Illusionen‘), und sich stattdessen ganz emphatisch zum Begriff der ‚Alternativlosigkeit‘ bekennt (ebenda), trägt zu dieser Diskursverengung substantiell bei. Aus dieser Perspektive ist es bereits ein Fehler, ‚Kritikern strikter Kontaktbeschränkungen‚ großzügig das Wort zu erteilen‘. Das ist eine Kombination eines sowohl journalistischen wie auch wissenschaftlichen Selbstmissverständnisses: Journalismus nicht im Dienste von Meinungsvielfalt, sondern beauftragt zu ihrer Kritik, und Wissenschaft nicht als plurales, immer vorbehaltliches, vorläufiges, und systematisch auf Revision angelegtes Wissensregime, sondern als ‚geschlossene Faktenordnung‘, aus der für jedes noch so komplexe Problem direkte und unzweideutige Handlungsanweisungen abgeleitet werden können. Das, was die Debattenkonstellation schon in der Klimapolitik kennzeichnete, kehrte in Corona-Zeiten machtvoll wieder: auf der einen Seite die unstrittigen Gewissheiten, die unmittelbar und ohne jeglichen Interpretationsspielraum ihre eigene staatliche Umsetzung diktieren, auf der anderen Seite öffentliche Kontroversen und Politik „als dumme Störung dessen, was eigentlich erforderlich sei“ (Strohschneider 2020, S. 184). 
Ein solcher Wissenschaftsjournalismus macht es sich dann selbst zur Aufgabe, Wissenschaftler nach Maßgabe ihrer Nähe zum für einzig richtigen erklärten Weg in einerseits Experten und andererseits Außenseiter, also nach gut und schlecht zu unterscheiden (hierzu schon unser TP 3, Ab-schnitt 3.3), statt in einer auch weiterhin stark von unvollständigem Wissen geprägten Situation und angesichts der Unvermeidlichkeit schwieriger Abwägungsentscheidungen die Vielfalt und Vorläufigkeit der Positionen und Optionen angemessen zu repräsentieren. In einer solchen Konstellation ist die Versuchung groß, das Artikulieren von Skepsis und die Hinweise auf Inkonsistenzen in den offiziellen Verlautbarungen, also das, was zur Pflicht jeder aufgeklärt-kritischen Öffentlichkeit gehören sollte, schnell einem Lager der ‚Verharmloser‘ und Leugner mit ‚Querdenkernähe‘ zuzurechnen (dies beklagend, siehe J. Windeler in der SZ vom 30.10.2020 ‚Zuhören lernen‘). Oder in einem grotesken Zerrbild Kritik an den regierungsseitigen Maßnahmen einer angeblichen ‚Schule‘ der Pandemiebekämpfung zuzurechnen, deren Kernbotschaft mit Hinblick auf die 27 Millionen Personen umfassende Risikogruppe laute: „Ihr bleibt mal alle schön zu Hause, damit wir unseren Einkaufsbummel machen können“, während es der anderen ‚Schule‘ um die tatsächliche Eindämmung des Virus gehe (Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bürgerdialog vom 15.12.2020). Eine solche auch ‚regierungsoffiziell‘ beförderte polemische Lagerbildung hat den Effekt, offene Debatte zu unterbinden. Die liberale Gesellschaft begibt sich damit einer ihrer wichtigsten Ressourcen. Es muss dabei erstaunen, wie gerade ein Milieu, für das bislang eine skeptische Grundeinstellung gegenüber staatlichen Ingerenzen zum Kern seiner (verlautbarten) politischen Identität gehörte, nun dazu tendiert, unter dem Banner von ‚Wissenschaft‘ und ‚Expertise‘ jegliche kritische Diskussion sehr schnell ins diskursive Abseits zu stellen. Hieran kann man erkennen, wie die Corona-Debatte unvermittelt in die populistische Gefechtslage geraten ist: politische Eliten, die vor kurzem die Erfahrung des Verlusts ihrer eigentlich als gesichert geltenden Diskurshoheit machen mussten, sind besonders ungeeignet für kritische Selbstreflexion, sondern befinden sich Kritik gegenüber eher in einer grundsätzlichen Abwehrhaltung. In einer ‚demokratisierten‘ Demokratie, in der die etablierten institutionellen Ausschlussregeln, wer was wann sagen darf, nicht mehr so effektiv wirken wie zuvor, muss dann die Referenz auf ‚Wissenschaft‘ dafür herhalten, die höhere Dignität der eigenen Position auszuweisen – bezeichnenderweise in einer Situation, die wie kaum eine andere von Unwissen statt von Wissen gekennzeichnet ist. 

Dabei zeigt die vertiefte medienwissenschaftliche Analyse (grundlegend und durchaus kontrovers in Diagnose und Therapievorschlägen die Beiträge bei Ruß-Mohl 2020), wie der Wissenschaftsjournalismus selber in der Pandemie dem üblichen Aufmerksamkeitszyklus der Medien unterlag. Wer bereits früh, nach Russ-Mohl in der sogenannten Latenzphase, nach den ersten Meldungen aus Wuhan von einer Pandemie sprach, wurde ignoriert oder gar den Verschwörungstheoretikern zugerechnet. In der darauffolgenden Aufschwungphase haben sich mehr und mehr Medien mit Corona beschäftigt. Ganz typisch war diese Phase von einem Dramatisierungs- und Überbietungswettbewerb geprägt, der zu einer ‚herrschenden Sicht‘ führte (Kepplinger 2001), die kaum Raum für irritierende Fakten und abweichende Meinungen ließ. Auf dem Höhepunkt der Berichterstattung wird ein Thema dann umfassender diskutiert. Abweichendes wird interessant, manche (Vor-) Festlegungen werden korrigiert, die Umschwungphase setzt ein. Lediglich die auch bei ungewöhnlich lang andauernder Medienpräsenz zu erwartende Abschwungphase hat bisher, wohl wegen des (im Winter erwarteten) Anstiegs der Zahl der Infizierten und Erkrankten und der Zulassung erster Impfstoffe nicht eingesetzt. Gerade der beklagte monothematische Information-Overload förderte neben dem von uns bereits beklagten Angst-Framing auch vielfältige Desinformationen durch das bewusste oder unbewusste Weglassen relevanter Nachrichten. 

Russ-Mohl beklagt zudem weitere bekannte Fehlentwicklungen, die in der Berichterstattung über die Pandemie gehäuft aufgetreten seien. Hierzu zählen insbesondere vorhersehbare Denkfehler (Dobelli 2020), Gruppendenken und Herdentrieb. Gerade Bestätigungsfehler, also die Bestätigung eigener Vorurteile, führt gepaart mit Übervertrauen in (eindimensionale) Wissenschaft (Schneider 2020, Strohschneider 2020) und personalisiertes Expertentum zur Fehleinschätzung von Risiken (Gigerenzer 2013) und zur unkritischen Hinnahme von Fehlentscheidungen. Doch selbst bei kritischer Skepsis (Gigerenzer 2002) sind auch Journalisten nicht davor gefeit, unvernünftige Entscheidungen zu befördern (grundlegend Ariely 2008). Bemerkenswert ist aber, wie sog. Leitmedien von verzerrter Berichterstattung oder gar selektiver Wahrnehmung nichts wissen wollen. Exemplarisch steht dafür die Medienseite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die bei einer kurzen Bilanzierung des Jahres 2020 der Schwarz-Weiß-Zeichnung Vorschub leisten. 

Weil es weder hilfreich ist, in den sog. Rückschaufehler zu verfallen, also die Entwicklungen von gestern mit dem Wissen von heute zu beurteilen, und individuelle Schuldzuweisungen vorzunehmen, ist es angeraten, weiterhin die Anstrengungen gerade im selbst ernannten Qualitätsjournalismus auf die Aufrechterhaltung bzw. die Wiederbelebung des rationalen politischen Diskurses zu fokussieren und hier einige grundlegende Spielregeln zu beachten (Ruß-Mohl 2020, 454 ff.). Guter Journalismus sollte Orientierungshilfe dabei bieten, sich eine eigene Meinung zu bilden bzw. die eigene Meinung zu hinterfragen. Er sollte vor allem nicht das Beschwören der Alternativlosigkeit durch allzu viele Politiker/Innen, das sog. TINA-Phänomen (There is no Alternative!) unkritisch übernehmen. Sonst macht er sich, auch angesichts weiterer Entwicklungen wie der digitalen Transformation oder neuer Geschäftsmodelle für Nachrichten, selbst überflüssig. 

These 19: In der gesellschaftlichen Debatte über die Corona-Politik wird die Tendenz sichtbar, der einen Seite exklusiv Vernunft und wissenschaftliche Fundierung zuzusprechen, der anderen Seite hingegen Unvernunft und den Hang zur Verschwörungstheorie. Die dabei ins Spiel kommende Vorstellung von Wissenschaft als geschlossene Faktenordnung mit direkt ableitbaren Handlungsanweisungen ruht auf einem szientistischen (und solutionistischen) Missverständnis dessen, was Wissenschaft darstellt - es ist nämlich das konstitutive Prinzip des systematischen Zweifels, das Wissenschaft als plurales Wissensregime ausmacht. Dieses Missverständnis erfüllt damit aber eine relativ präzise zu benennende politische Funktion: nämlich die der argumentativen Schließung und der Abwehr bzw. Abwertung von Kritik. Damit begibt sich die liberale Gesellschaft einer ihrer wertvollsten Ressourcen – dem kritischen öffentlichen Diskurs. Verfangen in den bekannten medialen Aufmerksamkeitszyklen und der bisherigen Kurzatmigkeit der politischen Maßnahmen hat sich die wissenschaftsjournalistische Berichterstattung zur Corona-Pandemie bislang nur selten von solchen vereinfachenden Zuschreibungen frei gezeigt.

 

Dietrich Heißenbüttel: Kliniken in Not
Sogar in der Coronakrise werden Krankenhäuser geschlossen und Betten abgebaut. Unbeirrt hält die Politik an der Ökonomisierung des Gesundheitswesens fest, der bundesweit seit 2004 jährlich 18 Kliniken zum Opfer gefallen sind – im Corona-Jahr 2020 sogar zwanzig.
(...)
Wie kann es sein, dass sogar im Jahr der Coronakrise Kliniken schließen? Seit Beginn der Ausbreitung des Virus' geht das Schreckgespenst um, Krankenhäuser könnten bald nicht mehr genügend Betten frei haben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, war das Ziel gravierender Einschränkungen seit März letzten Jahres. Milliardensummen wurden ausgegeben, um davon betroffene Personen und Unternehmen zu unterstützen.
(...)
Gesundheit als Geschäft
Elektive Eingriffe sind nicht nur Schönheitsoperationen, sondern auch Maßnahmen, die nicht sofort stattfinden müssen, also zeitlich planbar sind. Sie sind bei den Krankenhäusern beliebt, weil sie Einnahmen bringen. Dies liegt am Finanzierungssystem. Während früher nach Tagessätzen abgerechnet wurde, beruht die Finanzierung seit 2004 nach einem australischen System auf "Diagnosis Related Groups" (DRG), auch Fallpauschalen genannt. Sie sind der Hauptgrund für die Krankenhaus-Misere.

Früher waren Krankenhäuser ausgestattet, um den Patienten nötigenfalls auch länger aufzunehmen. Heute soll er möglichst schnell wieder weg. Denn bezahlt wird nach Fall, egal wie lange er liegt. Elektive Eingriffe sind hier ideal. Sie können zu einem Zeitpunkt vereinbart werden, wenn das Krankenhaus Kapazitäten frei hat, und der Patient kann am nächsten Tag wieder nach Hause. "Deutschland ist daher seit Einführung der DRGs zum Weltmeister bei Herzkatheter-Untersuchungen oder beim Einbau künstlicher Hüftgelenke geworden", heißt es in einem Beitrag des "Deutschlandfunks" anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Fallpauschalen.

Nicht gebessert, sondern verschlechtert hatte sich indes nach demselben Bericht die finanzielle Situation der Krankenhäuser: Aus jährlichen Kostensteigerungen von 1,2 Milliarden Euro waren 2,1 Milliarden geworden. Also werden immer noch mehr Krankenhäuser geschlossen – bundesweit im Schnitt 18 pro Jahr, 2020 sogar zwanzig. Allein in Baden-Württemberg waren 2020 neben Weingarten auch das Krankenhaus Riedlingen, das Marienkrankenhaus in Karlsruhe und Sankt Hedwig in Mannheim betroffen. Riedlingen gehört seit 2012 dem Sana-Konzern, der ein Großkrankenhaus in Biberach plant. Die anderen beiden sind Frauenkliniken.

Konzentrationsprozess: kein Ende in Sicht
(…) Bundesweit ist die Zahl der Krankenhäuser seit 1990 um 25 Prozent zurückgegangen, die Fallzahlen sind aber um 35 Prozent gestiegen. Das Sozialministerium des Landes gibt an, die Zahl der Planbetten sei seit 2002 um 13 Prozent gesunken, die der Fälle dagegen um zehn Prozent gestiegen. "Dieser Konzentrationsprozess ist nicht mehr aufzuhalten", so die Antwort auf Kontext-Anfrage, nicht zuletzt aus betriebswirtschaftlichen Gründen. "Wir wissen, wohin wir wollen", betont das Ministerium: "starke, leistungsfähige Kliniken, keine vereinzelten Kleinstandorte, starke Primärversorgungszentren."

Rainer Hoffmann sieht diese Entwicklung kritisch. Der heute 75-jährige gebürtige Stuttgarter war zwölf Jahre lang Oberarzt am Klinikum Esslingen, dann zehn Jahre Chefarzt in Öhringen und weitere zehn Jahre im Medizinischen Versorgungszentrum in Rothenburg ob der Tauber. In Öhringen hat er wegen der Einführung der Fallpauschalen mit 62 Jahren vorzeitig aufgehört. "Früher sind wir erschlagen worden", erinnert er sich: "Alles musste untersucht sein." Wenn ein Patient ins Krankenhaus kam, wurde er auf Herz und Nieren geprüft.

Operationen wie am Fließband
Heute ist das anders. Die Patienten kommen mit einer Diagnose, danach wird abgerechnet, klassifiziert nach rund 1.250 Kategorien. Die Klinik operiert wie am Fließband. Jeder einzelne Fall, so Hoffmann, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. Jede stationäre Aufnahme muss das Krankenhaus begründen. Medizinische Sorgfalt konkurriert mit ökonomischen Erwägungen. Das wollte der Arzt nicht mitmachen.

Hoffmann hat vor zwei Jahren eine Petition gegen das Krankenhaussterben im ländlichen Raum gestartet und im April 2019 knapp 65.000 Unterschriften dem Bundestag übergeben. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hatte im Juli 2019 behauptet: "Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich." Von 1.400 müsse die Zahl der Krankenhäuser auf "deutlich unter 600" reduziert werden, also um 60 Prozent. Der beteiligte Gesundheitsökonom Reinhard Busse hält sogar 330 Kliniken für ausreichend. "Das kann man machen", sagt Hoffmann. In Baden-Württemberg gäbe es dann Krankenhäuser nur noch in Stuttgart, Friedrichshafen, Freiburg, Karlsruhe und Heidelberg.

Für Hoffmann handelt es sich um eine Frage der Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land. Ein Krankenhaus kann ein Standortfaktor sein, sagt er. Viele ältere Menschen zögen nach Rothenburg, weil es dort ein Krankenhaus gibt. Kliniken seien Hausarztschmieden. In Öhringen gäbe es etwa zwanzig niedergelassene Ärzte, fast alle hätten zuvor am Krankenhaus gearbeitet. Ohne die Klinik käme kaum einer auf den Gedanken, dort eine Praxis zu eröffnen.
Krankenhäuser bilden Fachärzte und Pflegepersonal aus. Auf die Frage, ob es angesichts der Coronakrise eher an Betten oder an Pflegepersonal fehle, antwortet Hoffmann: "Die Pflegeausbildung wurde stark reduziert." Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im September nach Mexiko gefahren ist, um Pfleger zu rekrutieren, empört ihn. Ihm sind Fälle bekannt, wo selbst Ärzte kaum deutsch sprächen. Es sei hochgradig unethisch, wenn ein reiches Land wie Deutschland sich die Ausbildungskosten spart und in ärmeren Ländern die Ärzte und Pfleger abwirbt, die auch dort dringend gebraucht würden.
(...)
Die Bertelsmann-Stiftung hält in einer neuen Studie, veröffentlicht im November 2020, zusammen mit dem Barmer Institut und der Robert-Bosch-Stiftung, an einem Abbau der stationären Versorgung fest. Dagegen hat sich unter dem Dach der Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand ein neues, noch junges Bündnis formiert. Es fordert: Kein einziges Krankenhaus darf mehr schließen.
(Hier den ganzen Artikel lesen)

 

2020-NEWS: Der Desaster-Kapitalismus hinter dem Virus-Feigenblatt
Cathrine Austin Fitts, ehemalige stellvertretende US-Ministerin für Wohnungsbau und Stadtentwicklung, hat James Henry von planet lockdown ein bemerkenswertes Interview gegeben.

Sie geht davon aus, dass das Virusgeschehen ein Feigenblatt ist, um weltweit alle (mehr oder weniger) demokratischen Gesellschaften in totalitäre, technokratische Strukturen zu überführen, in denen der einzelne Mensch keine Rolle mehr spielt, geschweige denn die Menschlichkeit.
(...)
Die Analystin Fitts, die den Solari-Report herausgibt, beschreibt ein erstaunliches Phänomen an Immobilieninvestment-Gelegenheiten, das ihr im Rahmen der Recherche zu den Orten des Auftretens von wirtschaftlichen Aufständen und Plünderungen im Zuge des Lockdowns in den USA im Frühling 2020 aufgefallen ist.

Zunächst scheinbar zusammenhanglos hätten sich die Zerstörungen in 34 von 37 Städten, in denen die FED, die US-Notenbank, Niederlassungen betreibt, in einem bestimmten Radius um den konkreten Standort des jeweiligen Geldhauses und stets genau innerhalb sogenannter Business Oportunity Zones abgespielt.

Die betroffenen Ladenlokale und Häuser – vielfach in der Hand von schwarzen und lateinamerikanischen Gewerbetreibenden und Gastronomen – waren durch den Lockdown bereits erheblich unter Druck. Die Plünderung und die Zerstörungen taten ihr übriges, so dass die Immobilien nun günstig aufgekauft werden konnten bzw. können. Das Business Opportunity Zones-Programm ist in den USA als spezielles Investitions- und Steuersparmodell für Investoren aus dem Technologie-Bereich aufgelegt worden. Man wollte Investoren, die sich von Anteilen an Silicon Valley Hightech Firmen trennten, einen Anreiz bieten, den Erlös aus dem Aktienverkauf steuerbefreit in Immobilien in wirtschaftlich benachteiligten Stadtbezirken umzuschichten.

Die durch das Virus ausgelöste Angst würde von einer Reihe von Playern, die Fitts in den Bereichen Militär, Big Pharma, Zentralbanken und Medien verortet, aber nicht nur geschickt ausgenutzt, um den wirtschaftlichen Meltdown insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen herbeizuführen. Die Angst-Narrative diene auch dazu, ein System totaler Überwachung und sozialer Kontrolle nach chinesischem Vorbild herbeizuführen. Ziel der Tracking App und möglicher Impf-IDs etc. dienten nicht wirklich der Erfassung von Virus-Opfern sondern tatsächlich der Einführung eines neuen Kontrollmechanismus. Dieser neue Kontrollmechanismus, der in Kürze mit digitaler Währung und einem digitalen Grundeinkommen verbunden werden solle, ermögliche dann die Ausschaltung jeder oppositionellen Regung. Mangels eigener Erwerbsmöglichkeit z.B. nach Verlust des eigenen Bäckereibetriebes hingen die Menschen in so einem System vollständig am staatlichen Tropf, zu dem jederzeit bei missliebigem Verhalten der Zugang gesperrt werden könne.
(...)
“Transparenz”, so meint sie. “wird die ganze Sache auffliegen lassen”.

 

James Corbett: Wenn False Flags virtuell werden
(...) Die Idee eines “Cyber 9/11” mit dem Ziel, das Internet zu stören, ist tatsächlich schon ein Thema seit dem echten 9/11-Ereignis. Schon 2003, als das Pentagon fieberhaft an seinen Plänen zur “Bekämpfung des Netzes” arbeitete, als wäre es “ein feindliches Waffensystem”, verbreitet Mike McConnell, der Ex-Direktor der National Security Agency (NSA), Angst vor der Möglichkeit eines Cyberangriffs, “der dem Angriff auf das World Trade Center gleichkommt”, wenn nicht eine neue Institution zur Überwachung der Cybersicherheit geschaffen würde. In den folgenden Jahren nutzte ein Bericht nach dem anderen den Schrecken von 9/11, um die öffentliche Hysterie über Cyberterrorismus anzuheizen, bis eben ein solches US Cyber Command geschaffen wurde.

Aber die Schaffung des CYBERCOM beendete die Cyber-Bedrohung genauso wenig wie die Schaffung des Department of Homeland Security die Terror-Bedrohung beendete, und zwar aus genau demselben Grund: Die wirkliche Terror-Bedrohung kommt nicht von den höhlenbewohnenden Terroristen, von denen uns die Politiker erzählen, damit wir Angst haben sollen. Nein, die wirkliche Terrorgefahr geht von genau den Behörden aus, die damit beauftragt wurden, die Öffentlichkeit vor den terroristischen Schreckgespenstern zu “retten”.

Ein typisches Beispiel: Stuxnet. Wie Sie sich vielleicht erinnern, war Stuxnet eine militärische Cyberwaffe, die von den Vereinigten Staaten und Israel gemeinsam entwickelt wurde und speziell auf die iranische Atomanreicherungsanlage in Natanz abzielte. Wie wir später erfuhren, war Stuxnet nur ein Teil eines groß angelegten militärischen Cyberangriffs gegen den Iran mit dem Codenamen Nitro Zeus.

Ja, zur Überraschung von absolut niemandem war die größte und teuerste Cyberwaffe, die jemals entwickelt (oder zumindest offiziell anerkannt) wurde, nicht das Produkt einer Al-CIA-da-Cyberterror-Gruppe oder gar der gefürchteten “russischen Hacker”, sondern der Militärs der USA und Israels. Es sollte auch nicht überraschen, wenn man erfährt, dass die Geheimdienste Wege gefunden haben, solche Cyberwaffen so aussehen zu lassen, als wären sie von anderen Entitäten geschaffen worden, was eine Funktionalität ist, die für jeden Angriff unter falscher Flagge unerlässlich ist.

Wir wissen zum Beispiel, dass die CIA bereits das Marble Framework entwickelt hat, ein Antiforensik-Tool, das “verwendet werden könnte, um die eigenen Hacks der CIA zu verschleiern, um so zu erscheinen, als ob sie russisch, chinesisch oder von bestimmten anderen Ländern wären.” Mit anderen Worten, die CIA hat Zeit und Energie aufgewandt, einen Weg zu entwickeln, die Schuld für ihre eigenen Cyberwaffen auf ihre Feinde zu schieben. Auch wenn die CIA natürlich nicht bestätigen wird, warum, wie oder ob Marble in der Vergangenheit eingesetzt wurde, gibt es keine andere Erklärung für seine Existenz: Es ist ein Werkzeug, um virtuellen False Flag Terrorismus zu ermöglichen.

Das ist wichtig, denn genau wie der Patriot Act schon vor 9/11 in den Startlöchern stand, so steht auch ein “iPatriot Act” in den Startlöchern und wartet darauf, dass ein “Cyber 9/11” kommt und seine Verabschiedung rechtfertigt

Darüber brauchen wir nicht zu spekulieren. Es wurde vom Harvard-Rechtsprofessor Lawrence Lessig auf einer Konferenz im Jahr 2008 bestätigt. “Ich habe einmal mit Richard Clarke am Tisch zu Abend gegessen”, erzählte er dem Publikum der Brainstorm Tech-Konferenz von Fortune in Half Moon Bay, Kalifornien. “Und ich sagte: ‘Gibt es ein Äquivalent zum Patriot Act – einen iPatriot Act – der einfach nur da sitzt und auf ein wesentliches Ereignis wartet? Nur darauf wartend, dass man einen Vorwand hat um die Art und Weise, wie das Internet funktioniert, radikal zu verändern?’ Und er sagte: ‘Natürlich gibt es das’ – und ich schwöre, dass er das gesagt hat – ‘und Vint Cerf wird es nicht besonders mögen.'”

Denken Sie daran, dass der Richard Clarke, der Lessig vom iPatriot Act erzählte, derselbe Richard Clarke ist, der nach dem Tod von Michael Hastings herauskam, um festzustellen, dass Geheimdienste Möglichkeiten haben, Autos aus der Ferne zu entführen, Menschen in den Tod zu steuern und ihre Spuren gut genug zu verwischen, um “damit durchzukommen.” 
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2020-NEWS: Wie unsere Alten in die Impffalle stolpern
Seit kurz nach Weihnachten geht es in den Heimen zur Sache: mobile Teams impfen unsere besonders Vulnerablen. Die Impfeinwilligungen werden von einer Vielzahl von Heimen mit Drohungen, Panikmache und falschen Versprechungen herbeigeführt, wie 2020News erfahren musste. Von ordnungsgemäßer Impfaufklärung oftmals keine Spur. Die Landesregierungen, die Aufsichtsbehörden und das RKI sind Teil des Problems.
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Fest steht auch: Auch mit dem Impfstoff soll oder kann es keine kurzfristige Rückkehr zu Old Normal geben. Allein schon deshalb, weil entgegen der Darstellung von Herstellerseite die Wirksamkeit der Impfung keineswegs bei 95 Prozent liegt im Sinne von “95 Prozent der Geimpften sind vor einer aktiven Infektion, also Erkrankung geschützt”. Dies würde ganz plastisch bedeuten, dass bei 21.750 Probanden in der Placebogruppe bis zu erschreckenden 20.663 zwei Monate nach dem Stichtag infiziert/erkrankt sein könnten, in der Impfgruppe jedoch nur überschaubare 1.088.

Zwei Monate nach der Impfung sind jedoch bei fortgesetzter Teilnahme aller am Sozial- und/oder Arbeitsleben lediglich bei 154 Probanden der Placebogruppe Corona-Infektionen/Erkrankungen festgestellt worden, in der Impfgruppe waren es 8 Personen. Hier setzt die Berechnung von BioNTech/Pfizer an: Von insgesamt 162 Infizierten/Erkrankten stellen 8 erkrankte Impflinge 5 Prozent dar. So kommt die Firma – insoweit zutreffend – zu einer absoluten Risikoreduktion um 95 Prozent.

Allerdings sind die 154 Personen, die nach zwei Monaten Impfung gegenüber der Placebogruppe zusätzlich nicht infiziert worden sind, eine ganz andere Hausnummer als ein Heer von 20.663 gesunden Impflingen, die sich die meisten Menschen bei der stolz verkündeten 95prozentigen Effektivität vorstellen werden.

Die entscheidende Frage zur Beurteilung der Wirksamkeit der Impfung und damit auch zur seriösen Abschätzung ihres Nutzen/Risiko-Profils für den Laien ist daher: Wieviele Menschen mussten geimpft werden, um eine – gegenüber der Placebogruppe zusätzliche Person – vor einer Infektion/Erkrankung zu bewahren? Im Fall des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs sind dies 146 Menschen. Dies entspricht einer relativen Risikoreduktion um 0,7 Prozent.

Im Klartext: Durch eine Hochrisiko-Impfung von 21.750 Menschen konnte (möglicherweise) bei 154 Menschen eine Infektion/Erkrankung mit/an einer Krankheit verhindert werden, die eine Letalität auf dem Niveau der Grippe hat. Am Rande bemerkt, wurden in der BioNTech/Pfizer-Studie die COVID19 bzw. die symptomlose SARS-COV-2-Infektion lediglich durch PCR-Tests mit all ihren Problemen nachgewiesen (falsch-positive Ergebnisse etc.). Die Aussagekraft der Studienergebnisse müssen daher auch unter diesem Aspekt mit einem Fragezeichen versehen werden.
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