Lesefrüchte

April 2024

 

Hier sammeln wir Artikel, die auch über den Tag hinaus interessant sind und zitieren Auszüge. Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, verschieben wir ältere Empfehlungen ins „Archiv“.

 


Lesefrüchte im vergangenen Monat   
Patrick Münch: Völkerrecht oder Imperialismus
Dr. Peter F. Mayer: Gibt es ein Menschenrecht auf ... Sonnenaktivität?
Manifest
für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland

 


 

Patrick Münch: Völkerrecht oder Imperialismus

Das Völkerrecht hat sich entwickelt aus der Gründung der Nationalstaaten und hatte ursprünglich den Zweck, deren Souveränität im Verhältnis zueinander zu gewährleisten. Historisch war es nicht vorgesehen, kolonisierten Völkern dieselben Rechte zu gewähren wie den Kolonialmächten. Das Völkerrecht galt schon immer nur für die westlichen Kolonialmächte und imperiale Staaten. Länder des globalen Südens mussten sich durch große Revolutionen zunächst von der kolonialen Unterwerfung durch westliche Mächte befreien, um überhaupt erst als Staaten von diesen anerkannt zu werden. Aber noch heute bekämpfen die Imperialmacht USA und ihre Vasallen mit allen Mitteln Staaten wie China und Russland mit dem Ziel, deren nationale Souveränität zu beseitigen.

Drei Widersprüche im Völkerrecht
Aber es gibt auch logische Widersprüche im Konzept des Völkerrechts selbst. Im Folgenden sollen drei genannt werden.

Erstens: Das Recht gilt entweder für alle gleichermaßen oder es gilt für keinen. Wenn ein Staat sich über das Recht stellt und es grundsätzlich nicht einhält, dann ist es widersprüchlich, dass alle anderen dies tun sollen. 
Die USA halten sich grundsätzlich nicht an die Regeln des Völkerrechts. Als mächtigster und einziger imperialer Staat setzen sie damit das Völkerrecht außer Kraft. 

Zweitens: In einer Situation, in der ein Staat vor der Wahl steht, entweder das Völkerrecht einzuhalten oder unterzugehen, ist es widersprüchlich, von diesem Staat die Einhaltung des Völkerrechts zu verlangen. Der Staat Russland entschied sich für den Bruch des Völkerrechts, um der drohenden Vernichtung durch die imperiale Macht USA zu entgehen. Der Staat Russland will nicht dasselbe Schicksal erleiden wie der Staat Jugoslawien. Diesem nutzte das Völkerrecht gar nichts, als er von einer gemeinsamen Streitmacht zerschlagen wurde. Angeführt wurde diese Streitmacht von den USA, gesammelt wurden die Vasallen der USA in der NATO. Beteiligt an der Bombardierung Belgrads war die deutsche Luftwaffe. Vor Gericht gestellt wurde der Präsident des angegriffenen und zerstörten Landes. Die Schönheit des Rechts besteht eben darin, dass es nur angewandt wird gegen die Feinde derjenigen, die ihre Herrschaft auf Gewalt gründen. 

Drittens: Zur Durchsetzung des Rechts bedarf es einer Polizei. Diese gibt es aber nur in einem Staat. Da über den Staaten kein Staat existiert, gibt es auch keine Polizei, die über den Staaten steht. Das Völkerrecht selbst enthält also den logischen Widerspruch, dass man zwar Gerichte einsetzen kann, aber die Polizei fehlt, die die Verbrecher vor diese Gerichte bringen kann. Dies ist nur der Fall, wenn durch militärische Gewalt ein Staat besiegt wird und die Sieger in diesem Staat als Polizei auftreten können. Der imperiale Staat USA führt völkerrechtswidrig Krieg gegen den Staat Irak und zerschlägt dessen Regierung. Im besetzten Land agieren die Besatzer als Polizei, nehmen den Staatspräsidenten fest und verurteilen ihn zum Tode. In Libyen wiederholte sich dieses Schauspiel und der Präsident fand einen furchtbaren Tod. Während der imperiale Westen unter der Führung der USA andere des Bruchs des Völkerrechts bezichtigt, zerstört er andere Länder und bringt deren Oberhäupter um. Dadurch wurden Serben, Iraker und Libyer zu Völkern ohne Recht. Dasselbe Schicksal droht den Russen. Der Bruch des Völkerrechts durch die militärische Invasion in die Ukraine ist eine Entscheidung Russlands zwischen Sein oder Nichtsein als Nation.

Die beiden restlichen Anschnitte sind so überschrieben:
Acht Widersprüche im Hyperimperialismus
Konsequenzen für die Gesellschaft
Weiterlesen lohnt sich!  PDF-Sicherung des Artikels

 


 

Dr. Peter F. Mayer: Gibt es ein Menschenrecht auf bestimmte Bahnen von Sonne und Erde und Sonnenaktivität?

Die Klimapolitik und neuerdings die Klima-Juristerei nehmen immer absurdere Züge an. Wer es nicht glaubt, werfe einen Blick in die gestrigen Regierungs- und Konzernmedien. So titeln Medien „Klimaschutz ist Menschenrecht“ und berufen sich auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht (EGMR). Davon ist aber weder im Urteil noch in der Menschenrechtsdeklaration die Rede. Und ein Menschenrecht auf Verhinderung von Änderungen des Klimas wäre aufgelegter Unsinn. (...)

Zunächst geht es nicht um „Klimaschutz“ oder „Schutz des Klimas vor Veränderungen“, sondern um „Schutz … vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels“. Also zum Beispiel, wenn es kälter wird um genügend Erdgas zum Heizen und wenn es wärmer wird um ausreichend Strom für Raumkühlung. 

Sinnverstehend lesen muss offenbar noch geübt werden.

Ginge es jedoch darum, was die Regierungs- und Konzernmedien gestern so ziemlich unisono faktenwidrig behauptet haben, dann hatte das Gericht eine völlig andere und unerfüllbare Aufgabe.

Denn bevor irgendein Urteil zu fällen ist, müsste das Gericht feststellen, ob es überhaupt eine Instanz gibt, die einen „wirksamen Schutz“ gewährleisten kann. Also, ob einzelnen oder allen Ländern oder Menschen es überhaupt gelingen kann das Klima vor Veränderung zu schützen.

Dazu müsste zuerst die Frage geklärt werden, was die Veränderungen verursacht. Und hier sind wir bereits mitten in der Physik und generell der Naturwissenschaft. Somit gelten hier physikalische Gesetze und die Methoden der Naturwissenschaft über die es einem Gericht nicht zusteht zu urteilen.

Es ist bekannt, dass eine Gruppe von vor allem Politikern und Finanzmagnaten aber auch Experten behaupten, menschengemachtes CO2 sei die Ursache für die Erwärmung der Erde seit einem eher variabel angesetztem Zeitpunkt. Astrophysiker sind darunter kaum zu finden, denn sie sehen die Ursachen des Klimawandels erstens in den Veränderungen des Sonne-Erde-Abstandes, der nachweislich und unbestritten Differenzen von 12 oder mehr Grad verursacht.

Zweitens ist nachgewiesen, dass die Strahlungsaktivität der Sonne erheblichen zyklischen Veränderungen unterworfen ist, die in der Vergangenheit für kleine Eiszeiten und Warmzeiten verursacht haben, die sogar für ein komplettes Abtauen der Gletscher in den Alpen geführt und Getreideanbau in Grönland ermöglicht haben.

Nach den Daten der US-Regierungsbehörde Space Weather Prediction Services wird eine Reduzierung der Zahl der Sonnenflecken auf nahezu Null für die nächsten 6 bis 7 Jahre vorhergesagt, was eine Verringerung der eingestrahlten Sonnenenergie, und eine Abschwächung des solaren Magnetfeldes mit Einfluss auf Wolkenbildung und Vermehrung vulkanischer Aktivität zur Folge haben wird.

Kann das irgendeine Instanz auf der Erde beeinflussen? Sicher nicht.

Dazu noch der erste Satz aus einer astrophysikalischen Studie: 
„In diesem Beitrag werden die Zusammenhänge zwischen der Erdtemperatur, dem Meeresspiegel und den Eisflächen in beiden Hemisphären mit den Indizes der Sonnenaktivität, ausgedrückt durch die gemittelte Sonnenfleckenzahl, zusammen mit der zusammenfassenden Kurve der Eigenvektoren des solaren Hintergrundmagnetfelds (SBMF) und mit den Änderungen der Entfernungen zwischen Sonne und Erde untersucht, die durch die solare Trägheitsbewegung aufgrund der Gravitation großer Planeten im Sonnensystem verursacht werden.“

Und darüber will ein Gericht urteilen?

Weiterlesen

 


 

Manifest

für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland 

Wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sowie alle weiteren Unterzeichnenden, schätzen einen starken unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland als wesentliche Säule unserer Demokratie, der gesellschaftlichen Kommunikation und Kultur. Wir sind von seinen im Medienstaatsvertrag festgelegten Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides aber sehen wir in Gefahr. Das Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nimmt immer stärker ab. Zweifel an der Ausgewogenheit des Programms wachsen. Die zunehmende Diskrepanz zwischen Programmauftrag und Umsetzung nehmen wir seit vielen Jahren wahr. Wir haben dieses Manifest verfasst, damit unsere Stimme und Expertise zur Zukunft des öffentlich- rechtlichen Rundfunks im gesellschaftlichen Diskurs gehört werden.

Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir überwiegend das generische Maskulinum, wir sprechen explizit alle an. 

Unsere Grundsätze

• Meinungs- und Informationsvielfalt 
• Ausgewogenheit und Fairness 
• Transparenz und Unabhängigkeit 
• Förderung von Kultur und Bildung 
• Bürgerbeteiligung 
• beitragsfinanziert 

 Wo sehen wir gegenwärtig Probleme?
Seit geraumer Zeit verzeichnen wir eine Eingrenzung des Debattenraums anstelle einer Erweiterung der Perspektive. Wir vermissen den Fokus auf unsere Kernaufgabe: Bürgern multiperspektivische Informationen anzubieten. Stattdessen verschwimmen Meinungsmache und Berichterstattung zusehends auf eine Art und Weise, die den Prinzipien eines seriösen Journalismus widerspricht. Nur sehr selten finden relevante inhaltliche Auseinandersetzungen mit konträren Meinungen statt. Stimmen, die einen – medial behaupteten – gesellschaftlichen Konsens hinterfragen, werden wahlweise ignoriert, lächerlich gemacht oder gar ausgegrenzt. Inflationär bedient man sich zu diesem Zwecke verschiedener „Kampfbegriffe“ wie „Querdenker“, „Schwurbler“, „Klima-Leugner“, „Putin-Versteher“, „Gesinnungspazifist“ und anderen, mit denen versucht wird, Minderheiten mit abweichender Meinung zu diffamieren und mundtot zu machen.

Das sorgfältige Überprüfen zweifelhafter Meldungen ist wichtig. Allerdings suggerieren sogenannte Faktenchecks oft durch ihre Machart, Überschrift und Formulierungen eine vermeintlich absolute Wahrheit, die selten existiert. Der freie gesellschaftliche Diskurs wird dadurch schmerzhaft beschnitten.

Innere und äußere Bedingungen führen dazu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihren journalistisch-ethischen Standards nicht mehr genügen können. Dazu zählen innerbetriebliche Praktiken wie die schon vor Dreh- bzw. Reportage-Beginn feststehende Kernaussage von Beiträgen, die Zentralisierung der Berichterstattung über sogenannte Newsrooms oder Newsdesks, zu großer Zeitdruck bei der Recherche, eine überwiegend an Einschaltquoten orientierte Programmgestaltung, Sparmaßnahmen der Sender am Programm und nicht zuletzt die Tatsache, dass zwei Drittel des redaktionellen Personals nur Zeitverträge haben oder gar komplett ohne Angestelltenverhältnis als sogenannte Freie arbeiten müssen. Letzteres führt zu Existenzängsten, die wiederum entsprechend „angepassten“ Journalismus begünstigen. Aufgrund der hohen personellen Fluktuation bleibt zudem oft keine Zeit für fachlichen Wissenstransfer.

Innere Pressefreiheit existiert derzeit nicht in den Redaktionen. Die Redakteure in den öffentlich-rechtlichen Medien sind zwar formal unabhängig, meist gibt es auch Redaktionsausschüsse, die über die journalistische Unabhängigkeit wachen sollten. In der Praxis aber orientieren sich die öffentlich-rechtlichen Medien am Meinungsspektrum der politisch-parlamentarischen Mehrheit. Anderslautende Stimmen aus der Zivilgesellschaft schaffen es nur selten in den Debattenraum.

Dazu erschwert äußere Einflussnahme durch Politik, Wirtschaft und Lobbygruppen einen unabhängigen Qualitätsjournalismus. Interessensverflechtungen von Politik und Wirtschaft werden zu selten in tagesaktuellen Beiträgen aufgezeigt und erörtert. Alltägliche Recherchen bleiben im Kern oft oberflächlich.

Bei der Programmgestaltung dürfen Faktoren wie Einschaltquoten, die derzeit als allgegenwärtiges Argument für die dramatische Ausdünnung und populistische Ausrichtung der Kultur- und Bildungsangebote sorgen, keine Rolle spielen. Der öffentlich- rechtliche Rundfunk muss auch vermeintliche „Nischenbereiche“ abbilden und zu vermitteln versuchen – was seinem Bildungsauftrag entspräche, jedoch immer weniger stattfindet. Zudem darf sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht die strikt und gleichförmig durchformatierten Programme privater Sender zum (schlechten) Vorbild nehmen, wie dies aktuell weitestgehend der Fall ist. Dies gilt auch und vor allem in musikalischer Hinsicht für die ARD-Radioprogramme.

An der Auswahl der Mitglieder der Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte, der höchsten Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, sind die Beitragszahler nicht direkt beteiligt. Die Verwaltungsräte kontrollieren die Geschäftsführung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, doch wer kontrolliert die Verwaltungsräte?Das heißt: es gibt keine Partizipation der Beitragszahler bei medienpolitischen, finanziellen und personellen Entscheidungen.

Auch die Programme werden größtenteils ohne Publikumsbeteiligung erstellt. Die meisten Programmbeschwerden von Beitragszahlern finden kaum Gehör und haben entsprechend wenig Einfluss auf die Berichterstattung und generelle Programmgestaltung. Sowohl das Publikum als auch die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden in der Regel nicht über die Reaktionen und Beschwerden zum Programm informiert.
Nur ein Teil der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Medien ist im Internet abrufbar und meist nur für eine begrenzte Dauer. Diese Praxis widerspricht der Idee eines öffentlich- rechtlichen Rundfunks und dem Gedanken eines universellen Wissenszuwachses im Internet.

Hier weiterlesen


 

 

 





.

 

 

 

 

Lesefrüchte März 2024

Lesefrüchte Februar 2024

Lesefrüchte Januar 2024

Lesefrüchte Dezember 2023

Lesefrüchte November 2023

Lesefrüchte Oktober 2023

Lesefrüchte September 2023

Lesefrüchte August 2023

Lesefrüchte Juli 2023

Lesefrüchte Juni 2023

Lesefrüchte Mai 2023

Lesefrüchte April 2023

Lesefrüchte März 2023

Lesefrüchte Februar 2023

Lesefrüchte Januar 2023

Lesefrüchte Dezember 2022

Lesefrüchte November 2022

Lesefrüchte Oktober 2022

Lesefrüchte September 2022

Lesefrüchte August 2022

Lesefrüchte Juli 2022

Lesefrüchte Juni 2022

Lesefrüchte Mai 2022

Lesefrüchte April 2022

Lesefrüchte März 2022

Lesefrüchte Februar 2022

Lesefrüchte Januar 2022

Lesefrüchte Dezember 2021

Lesefrüchte November 2021

Lesefrüchte Oktober 2021

Lesefrüchte September 2021

Lesefrüchte August 2021

Lesefrüchte Juli 2021

Lesefrüchte Juni 2021

Lesefrüchte Mai 2021

Lesefrüchte April 2021

Lesefrüchte März 2021

Lesefrüchte Februar 2021

Lesefrüchte Januar 2021

Lesefrüchte Dezember 2020

Lesefrüchte November 2020

Lesefrüchte Oktober 2020

Lesefrüchte September 2020

Lesefrüchte August 2020

Lesefrüchte Juli 2020

Lesefrüchte Juni 2020

Lesefrüchte Mai 2020

Lesefrüchte April 2020

Lesefrüchte März 2020

Lesefrüchte Februar 2020

Lesefrüchte Januar 2020

Lesefrüchte Dezember 2019

Lesefrüchte November 2019

Lesefrüchte Oktober 2019

Lesefrüchte September 2019

Lesefrüchte August 2019

Lesefrüchte Juli 2019

Texte bis Juni 2019
Links bis Juni 2019

„Aktuelles 2019“