Lesefrüchte

November 2020

Hier sammeln wir Artikel, die auch über den Tag hinaus interessant sind und zitieren Auszüge. Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, verschieben wir ältere Empfehlungen ins „Archiv“.


Jeffrey A. Tucker: Covid: Ein Tsunami an betrügerischem Journalismus
Jens Zimmer:
Sophie Scholl bei den Querdenkern? Die Moralkampagne ...
Bernd Stegemann:
Klassenkampf - Wem die Zwietracht nützt

Uli Gellermann:
Offener Brief an die Abgeordnete Sevim Dagdelen / und update

Anwälte für Aufklärung: Offener Brief zu Verstöße gegen Recht und Gesetz...


 

Jeffrey A. Tucker: Covid: Ein Tsunami an betrügerischem Journalismus

(...) Die New York Times hat sich mit fogendem Artikel mächtig ins Zeug gelegt:
"Staaten, die nur wenige Beschränkungen auferlegten, haben jetzt die schlimmsten Ausbrüche."
Dies wäre eine gewaltige Nachricht, wenn sie wahr wäre, denn sie würde nicht nur bedeuten, dass Lockdowns Leben retten (was bisher keine seriöse Studie belegen konnte), sondern auch, dass die Gewährung grundlegender Freiheiten für die Menschen der Grund für die schlechten gesundheitlichen Ergebnisse ist, eine für sich genommen schon erstaunliche Behauptung.

(...) Die Behauptung hängt ausschließlich von einer trivialen Entdeckung ab. Irgendein Schlaumeier hat entdeckt, dass man ein entgegengesetztes Ergebnis erhält, wenn man die Daten nach Fällen pro Million statt nach Todesfällen pro Million umrechnet. (...) Indem sie sich auf das Wort "Ausbruch" konzentriert, kann die Times geschickt den Unterschied zwischen einem positiven PCR-Ergebnis (einschließlich vieler falsch positiver und vielleicht die Hälfte oder mehr asymptomatischer Fälle) und einem schwerwiegenden Verlauf der Ansteckung mit dem Virus verschleiern. Mit anderen Worten, die Times hat einen "Ausbruch" von meist nicht erkrankten Menschen in bevölkerungsschwachen Gebieten dokumentiert.

Es gibt Hunderte von Möglichkeiten, sich die Covid-19-Daten anzusehen. Die Times wählte die eine Metrik ... um das Ergebnis zu erzielen, das sie wollte, nämlich dass offene Staaten so schlecht wie möglich aussehen. Das Ergebnis ist ein Diagramm, das jede bestehende Realität massiv verfälscht. Es lässt die schlimmsten Staaten großartig und die besten schrecklich aussehen. Das Visuelle allein ist so konstruiert, dass es so aussieht, als ob offene Zustände unkontrolliert bluten würden.

 

Jens Zimmer: Sophie Scholl bei den Querdenkern? Die Moralkampagne der empörten Gerechten
Auf einer "Querdenken"-Kundgebung in Hannover steigt die 22-jährige Jana auf eine Bühne und beginnt, in der Öffentlichkeit zu sprechen. Sie erklärt, sie fühle sich wie "Sophie Scholl", da sie seit Monaten im Widerstand sei, Reden halte und auf Demonstrationen gehe. Ein unangemessener und dummer Vergleich. Sie wolle auch nicht mehr aufhören, sich für Frieden, Freiheit, Liebe und Gerechtigkeit einzusetzen.

Ihre Stimme zittert. Jana ist bei ihrem Auftritt sichtlich nervös. Im Hintergrund rufen die Teilnehmer einer Gegenkundgebung "Haut ab!"

Ganze 35 Sekunden lang spricht Jana, da tritt ein Mann vor die Bühne und hält ihr ein Leibchen entgegen. Für so einen "Schwachsinn" wolle er kein Ordner mehr sein. Was hier geschehe, sei eine "Verharmlosung des Holocaust". Unter Tränen stürmt die junge Frau daraufhin von der Bühne. Der Mann mit dem Leibchen wird von der Polizei weggeführt. Im Hintergrund brüllen die Gegendemonstranten jetzt "Halt die Fresse!"

Online gehen die Aufnahmen des Vorfalls umgehend viral. Die Twitteria ergießt sich in Häme, die Presselandschaft jubiliert. Selbst deutsche Spitzenpolitiker nehmen Bezug und zeigen sich entrüstet ob der vermeintlichen Anmaßung der 22 Jahre jungen Frau.

Wer sich heute mit Sophie Scholl o Anne Frank vergleicht,verhöhnt den Mut, den es brauchte,Haltung gegen Nazis zu zeigen. Das verharmlost den Holocaust und zeigt eine unerträgliche Geschichtsvergessenheit. Nichts verbindet Coronaproteste mit Widerstandskämpfer*Innen. Nichts! — Heiko Maas

Gut gebrüllt, doch es fällt schwer, diesen Heiko Maas auch beim Wort zu nehmen. Noch nie entrüstete sich der deutsche Außenminister, wenn seine politischen "Gegner" als "Nazis" diffamiert wurden. Ein mindestens ebenso infamer Vergleich und ohne jeden Zweifel die Verharmlosung des Holocaust. Erst vor wenigen Tagen noch bezichtigte Maas höchstselbst die Kritiker des erweiterten Infektionsschutzgesetzes des "Antisemitismus". Nach eigenen Maßstäben eine Verharmlosung des Holocaust sondergleichen.

Bei allem Verständnis für unterschiedliche Meinungen zu #Corona: Bei Antisemitismus endet jede Toleranz. Wir brauchen nicht nur ein Abstands-, sondern auch ein Anstandsgebot. — Heiko Maas

Doch nicht nur der deutsche Außenminister lässt den eingeforderten "Anstand" bei sich selbst vermissen. Auch im deutschen Blätterwalde herrscht dröhnendes Schweigen, wenn die Kritiker ein für alle Mal verkündeter Wahrheiten öffentlich als "Nazis" angeprangert werden. Die sonst so breit herausgestellte Pietät der "Goldenen Mitte" endet augenscheinlich dort, wo der politische Gegner diffamiert werden kann.

Beinahe regungslos sieht man zu, wie Millionen Ermordete noch einmal in den politischen Grabenkampf gezerrt werden. Wenn der Holocaust zum Werkzeug im eigenen Arsenal der Rhetorik mutiert, dann schweigen die Gerechten still ob seiner "Verharmlosung", wenn er zum Herzstück vielfältiger Totschlagargumente wird, die bar jeden Inhalts stets eine Anleihe beim Original benötigen und diesem schrecklichen Original seine furchtbare Bedeutung am Ende Stück für Stück entrissen wird. Doch die "Gerechten" schweigen still.

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Bernd Stegemann: Klassenkampf - Wem die Zwietracht nützt

Der Investmentbanker Warren Buffett hat einst die Lage linker Politik auf den Punkt gebracht: „Es herrscht Klassenkampf, und meine Klasse, die der Superreichen, gewinnt.“ Diese Aussage ist so unverschämt wie wahr. Für linke Politik stellt sich darum die Frage, wieso ein Banker vom Klassenkampf spricht und wieso er berechtigt annimmt, dass seine Klasse ihn gerade gewinnt, während auf linker Seite sowohl das Wort Klassenkampf uncool ist als auch ans Gewinnen schon lange niemand mehr glaubt.

An dieser Stelle wären also die linken Parteien gefragt. So wie sie im alten Kapitalismus mithalfen, ein Klassenbewusstsein zu erzeugen, um die rivalisierenden Interessen der Ausgebeuteten zu bündeln, müssten sie im neuen Kapitalismus auf der Höhe der Konflikte und ihrer Komplexität agieren. Und damit ist man im Zentrum der Krise linker Politik angelangt. Warren Buffett kann seinen Sieg so selbstsicher herausposaunen, weil seine Klasse die älteste aller Kriegslisten angewendet hat: „Säe Zwietracht unter deine Feinde.“

Die gemeinsame Macht der Linken ist zerbrochen, und der Zankapfel trägt einen sperrigen Namen: „Identitätspolitik“. Gemeint ist damit eine Politik, die aus der ersten Person Singular oder Plural entsteht. „Ich als ...“ oder „Wir als ...“ wird zum Ausgangspunkt des Handelns. Die Stärkung der partikularen Interessen ist Kernaufgabe linker Politik, doch zugleich führen die Sonderinteressen zu immer neuen Frontstellungen innerhalb der linken Klasse. Und als wäre das nicht schlimm genug, hilft die Zersplitterung vor allem der Kapitalseite, da sie die Bruchlinien strategisch für ihre Interessen nutzt. Globaler Kapitalismus bedeutet: Amazon, Google und Co. sind gegen Diskriminierung, bekämpfen aber Gewerkschaften und vermeiden Steuerzahlungen.

Der linke Ausweg aus diesem Patt besteht bisher darin, alle Interessen als gleichberechtigt anzuerkennen. Was abstrakt sinnvoll klingt, erweist sich als politische Sackgasse. Denn erstens sind nicht alle Interessen gleichzeitig durchzusetzen, und zweitens werden sie von der Öffentlichkeit unterschiedlich unterstützt.

Gewerkschaften sind uncool
Nachdem im Bundestag das Gesetz zur „Ehe für Alle“ beschlossen worden war, knallten die Sektkorken bei Abgeordneten und Journalisten. Kein Kampf für die Erhöhung der Renten oder Hartz-IV-Bezüge hat vergleichbare emotionale Reaktionen hervorgerufen. Es gibt offensichtlich die coolen und die uncoolen Interessen. Gewerkschaftsarbeit führt die uncoole Liste an; alles, was mit sexueller oder migrantischer Identität zu tun hat, findet vielfältige Aufmerksamkeit und Unterstützung.
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Uli Gellermann: Offener Brief an die Abgeordnete Sevim Dagdelen

Liebe Sevim,

seit Jahren bist Du mir die liebste Abgeordnete des deutschen Bundestags. Das hat was mit Deinem Mut zu tun, mit Deiner Energie und Deiner konsequenten Haltung gegen Krieg und Diktatur. Aber auch mit Deiner Herkunft aus Duisburg-Bruckhausen: Wer aus diesem klassischen Arbeiterbezirk kommt, der weiß was UNTEN und OBEN ist. Mir scheint, dass Du dort einen Kompass für das Leben mitbekommen hast. Und ich glaube, dass Deine Magnet-Nadel immer noch nach links weist. Eine Richtung, die auf das Menschenrecht zeigt.

Das Recht der Menschen auf körperliche Unversehrtheit wird in unserem Land seit Monaten gegen das Recht auf Freiheit ausgespielt. Mit einem regierungsamtlich plakatierten Kampf gegen ein Virus werden Grundrechte eingeschränkt. Von der Demonstrationsfreiheit bis zur Meinungsfreiheit. Längst steht das „Infektionsschutzgesetz“ faktisch über dem Grundgesetz. Bei diesem sonderbaren Verständnis von Grundrechten hat das Parlament kaum eine Rolle gespielt.

Das Parlament bietet immer noch die Möglichkeit, ein Thema öffentlich zu erörtern. Das Parlament kann Experten einladen, es kann auch kontroverse Meinungen austragen. Dem Parlament hört die Öffentlichkeit zu. Der Bundestag, dem Du mit der Fraktion der LINKEN angehörst, hat bisher auf genau diese Möglichkeit verzichtet. Auch von der linken Oppositionspartei ist in diesem Zusammenhang wenig zu hören. Es ist ausgerechnet die neoliberale FDP, die mit Wolfgang Kubicki in diesen Tagen die aktuellen Corona-Beschlüsse von Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder „in Teilen für rechtswidrig“ erklärt.

Liebe Sevim,

Du hast Kinder, ich habe Enkel. Meine Enkel leben in Nordrhein Westfalen. Dort wird in diesen Tagen die Maskenpflicht auf Spielplätzen angeordnet. Zeitweilig mussten die Kinder im größten Bundesland sogar im Unterricht Masken tragen. (Hier weiterlesen)Solche und vergleichbare Maßnahmen sind Ergebnis einer Regierungs-Gesundheitspolitik, die ähnlich in allen Bundesländern greift. Hier treffen sich die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit mit der Verletzung des Rechtes auf Freiheit. Ich mag mit Dir nur ungern innerhalb der Corona-Medizin-Logik diskutieren, aber Kinder gehören weder zu einer Risikogruppe, noch sind sie als herausragende Virus-Träger bekannt. Aber dass die Alltags-Masken der Gesundheit schaden, hättest Du aus einer offenen Expertenanhörung des Bundestages erfahren können, wenn es sie denn gegeben hätte. Und dass die Freiheit der Eltern zu entscheiden, was ihre Kinder anziehen und was nicht, eingeschränkt wird, das liegt in diesem Fall auf der Hand. Von der unbedingten Freiheit der Kinder, ihr Gesicht zu zeigen, erkennbar zu lächeln oder zu weinen, sich mimisch mit ihrer Umgebung zu verständigen, muss ich einer Mutter wohl kaum etwas erzählen.

Parteiübergreifend sind sich die Analysten einig, dass sich mit den Corona-Maßnahmen der Regierung die ökonomische Situation des Landes verschlechtert. Und mit der Pleite-Welle geht eine wachsende Arbeitslosigkeit einher. Ist die Alternative „gesund aber arbeitslos“ wissenschaftlich fundiert? Redet der Bundestag darüber? Denkt die Linkspartei darüber nach? Es wird im Ergebnis der Corona-Direktiven bald viel mehr Menschen ganz unten geben. Man muß keine Statistiken lesen: Die wachsende Zahl von Obdachlosen ist auf den Straßen der Republik überall zu besichtigen. Ja, das Grundgesetz kennt weder das Recht auf Arbeit noch eines auf Wohnen. Aber im Ergebnis der Grundgesetz-Verletzungen wird die soziale Lage der Menschen in einem Maße verschlechtert, dass es dringend an der Zeit wäre, dass sich die LINKE im Parlament aus ihrem Schweigen zurückmeldet. Auch um die Gewinner der Corona-Maßnahmen namhaft und haftbar zu machen, die von der Vernichtung der vielen kleinen Existenzen profitieren.

Gestatte mir eine letzte persönliche Bemerkung: Solche wie ich, die für die Grundrechte auf die Straße gehen, werden im linken Umfeld gern als „rechts“ oder „rechtsoffen“ diffamiert. Sevim, Du kennst mich und Du kannst doch nicht glauben, dass einer der auch körperlich und gerichtsnotorisch gegen die NPD vorging, als es Not tat, der das Grundgesetz als Absage an die Nazis begreift, dass der „rechts“ ist. Rechts sind die Merkels und Spahns, die Feinde der Volksgesundheit, die Freunde der Privatisierung des Gesundheitswesens.

Liebe Sevim,

Du fehlst, ihr fehlt. Bitte meldet Euch zurück im Kampf gegen den Demokratie-Abbau, gegen die Arbeitslosigkeit und ja, auch für die Rechte der Kinder.

Mit solidarischen Grüßen
Uli Gellermann

update vom 11.11.2020 Dagdelen an Gellermann

 

Offener Brief der Anwälte für Aufklärung:
Anwälte verurteilen die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen (als PDF herunterladen)


Epidemie von nationaler Tragweite ohne fundierte wissenschaftliche Begründung
Seit März 2020 erleben wir die massivsten Grundrechtsbeschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Grund hierfür ist das SARS Cov2-Virus, welches den Bundestag dazu veranlasst hat, im März 2020 in § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ festzustellen und diese bis zum heutigen Tage aufrechtzuerhalten. Eine Definition des Begriffs „Epidemie“ sowie die Voraussetzungen für die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ enthält § 5 IfSG allerdings nicht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher medizinischen und wissenschaftlichen Daten eine solche „Epidemie“ vom Bundestag festgestellt wurde. Angesichts der enormen wirtschaftlichen, sozialen und medizinischen Tragweite des Lockdowns im Frühjahr halten wir daher schon die „Feststellung einer Epidemie von nationaler Bedeutung“ mangels wissenschaftlicher Begründung und Abwägung für verfassungswidrig. Die Behauptung einer „Epidemie“ ergibt sich jedenfalls nicht aus der Sterberate in Deutschland, die ausweislich der Sterbestatistik des statistischen Bundesamtes von Januar bis Mitte März 2020 vergleichbar war mit dem Jahr 2019, in den Wochen vom 16. Februar bis 15. März war die Sterberate sogar geringer. Es sind also nachweislich in den Wochen vor dem Lockdown nicht mehr Menschen gestorben als im Vorjahr! Auch danach gab es keine Übersterblichkeit. Dennoch werden die Bürgerinnen und Bürger, sowie alle Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland seit März 2020 durch die Corona-Verordnungen aller Bundesländer in ihren Grundrechten in beispielloser Weise beschränkt. Gestützt werden diese Maßnahmen auf §§ 28, 32 IfSG. Ein genauer Blick in dieses Gesetz und in die Medizingeschichte zeigt jedoch, dass das Infektionsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für die so einschneidenden Beschränkungen der gesunden Bevölkerung bietet.

Das Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die örtlich zuständigen Gesundheitsämter zur sorgfältigen Ermittlung, Feststellung und Beobachtung von übertragbaren Krankheiten. Erst dann dürfen notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen werden, allerdings nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern. Flächendeckende bundesweite Maßnahmen gegenüber 99,9 % der gesunden Bevölkerung erlaubt das Infektionsschutzgesetz nicht.
Insbesondere sieht das Infektionsschutzgesetz keine Quarantäne von gesunden Menschen vor. Nur Menschen, die an der Lungenpest oder an hämorrhagischem Fieber erkrankt sind, müssen isoliert werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht auch keine Verpflichtung zum Tragen von Masken durch nahezu die gesamte gesunde Bevölkerung (99,99%) vor. Es sieht auch nicht die Schließung von Geschäften, Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen vor, von denen keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Noch nie zuvor in der Geschichte wurde zur Bekämpfung von Seuchen und Epidemien nahezu das gesamte Leben und die gesamte Wirtschaft heruntergefahren. Die Bekämpfung von Seuchen, Pandemien und Epidemien erfolgte bislang vielmehr so, dass Kranke beobachtet und gegebenenfalls isoliert wurden, nicht jedoch die gesamte gesunde Bevölkerung. Dennoch haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident/innen der Länder seit März den Menschen, der Wirtschaft, Kunst, Kultur, den Schulen, den Universitäten und weiteren Einrichtungen die massivsten Beschränkungen auferlegt, die das Land je gesehen hat. Als Begründung wurde die angeblich rasante Ausbreitung des Virus, die damit verbundene angebliche hohe Todesgefahr und die Überlastung des Gesundheitssystems genannt, die durch das SARS COV-2-Virus ausgehe.

Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen
Die von den Landesregierungen nahezu jede Woche neu erlassenen Corona-Verordnungen sind verfassungswidrig, der zweite Lockdown seit 2. November 2020 ist grob verfassungswidrig und grundrechtswidrig. Denn die Landesregierungen sind zu einer solchen massiven Beschränkung von Grundrechten ausdrücklich nicht befugt. So stellt schon das Infektionsschutzgesetz keiner ausreichende Rechtsgrundlage für landesweite Maßnahmen dar. Darüber hinaus gilt für solche weitreichenden Maßnahmen aufgrund der Gewaltenteilung grundsätzlich der sogenannte Parlamentsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber selbst (also der Bundestag bzw. die Landtage) entsprechende Gesetze erlassen müssten und nicht etwa die Regierungen auf Basis von Verordnungen handeln dürfen. Allerdings sieht das Grundgesetz auch insoweit erhebliche Grenzen vor und verbietet eine Lahmlegung der Gesellschaft und der Wirtschaft, sowohl bundesweit, als auch landesweit als auch regional. Denn selbst im Kriegsfall, der hier nicht vorliegt, dürfte das Grundgesetz nicht so fundamental außer Kraft gesetzt werden, wie wir dies erstmalig erleben, Art. 115 a ff. GG. Auch der Bundestag darf folglich solche Maßnahmen nicht beschließen!

Was uns die Regierungen und das RKI verschweigen
- Sie verschweigen, dass bis zum heutigen Tage trotz millionenfacher Testung weniger als 0,72 % aller Bürger in Deutschland positiv getestet wurden, und somit 99,27 % der Bevölkerung weder positiv getestet, noch infiziert und vor allem nicht erkrankt, also gesund sind. Sie sprechen dennoch von einer Pandemie bzw. einer drohenden Katastrophe.
- Sie verschweigen, dass ein positiver PCR-Test nichts über eine tatsächliche Erkrankung aussagt. Denn der millionenfach eingesetzte PCR-Test ist zur Diagnostik und zur Feststellung einer Erkrankung ungeeignet.
- Sie verschweigen, dass nur der sogenannte CT-Wert Hinweise auf eine relevante Viruslast angibt. Dieser CT-Wert wird vom RKI seit Monaten jedoch nicht bei den Laboren abgefragt.
- Sie verschweigen bei der Angabe der „Infektionszahlen“, dass lediglich etwa 5 % aller positiv getesteten Menschen überhaupt Symptome des SARS COV-2 Virus zeigen. Bei vielen Millionen Testungen gab es bislang etwa 600.000 positive PCR-Testergebnisse. Hiervon erkranken nachweislich jedoch nur ca. 30.000 Menschen.
- Sie verschweigen in der täglichen Berichterstattung insbesondere die Tatsache, dass die meisten dieser 5 % Erkrankten nur milde grippeähnliche Symptome aufweisen.
- Sie verschweigen, dass das Risiko einer Sterblichkeit durch Corona nach Angabe der WHO bei nur ca. 0,2 % liegt. Von 30.000 Erkrankten sterben also nur 60 Menschen. Dies ist keine Epidemie von nationaler Tragweite.
- Sie verschweigen bei der Angabe der täglichen Corona-Toten, dass laut statistischem Bundesamt jeden Tag etwa 2.600 Menschen, jeden Monat etwa 80.000 Menschen und jedes Jahr ca. 950.000 Menschen in Deutschland sterben.
Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020

Was sie uns noch verschweigen
- Sie verschweigen bei der Behauptung von ca. 10.000 Corona-Toten, dass es das RKI unterbunden hat, die angeblich an Corona verstorbenen Menschen zu obduzieren, um das Corona-Virus nachzuweisen.
- Sie verschweigen, dass die angeblichen Corona-Toten fast alle schwer vorerkrankt, im Durchschnitt 82 Jahre alt waren, und damit grundsätzlich ein höheres Sterberisiko hatten.
- Sie verschweigen, dass eine Überlastung der Kliniken nie vorlag und auch nicht droht, das Gesundheitswesen vielmehr durch millionenfache Testungen und durch die gesundheitlichen und psychischen Folgen aufgrund des Lockdowns massiv belastet wird.
- Sie verschweigen, dass das RKI und die Bundesregierung bereits im Jahr 2009/2010 bei der Schweinegrippe eine ungeheure Vielzahl von Toten behauptet hat, während es tatsächlich nur wenige Tote gab.
- Sie verschweigen, dass die Regierung bereits bei der Schweinegrippe Millionen Impfdosen entsorgen musste, weil auch die Schweinegrippe keine todbringende Krankheit war.
- Sie verschweigen, dass die Kliniken im Frühjahr und Sommer 2020 fast leer standen, die Mitarbeiter in Kurzarbeit gingen und in all diesen Monaten hunderttausenden Patienten notwendige Operationen und Behandlungen vorenthalten wurden.
- Sie verschweigen, dass in den letzten Jahrzehnten in unzähligen Studien die Unwirksamkeit von Alltagsmasken belegt wurde, selbst von der WHO.
- Sie verschweigen, dass das Tragen von Masken nachweislich zu einer höheren Erkrankungs- und Sterberate gerade bei Corona führt.
- Sie verschweigen uns insbesondere die Begründung der Inzidenzzahl von 50 je 100.000 Einwohner für die Einstufung als „Risikogebiet“: Denn auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums ist nachzulesen, dass es sich bei diesem Verhältnis um eine „Seltene Erkrankung“ handelt.

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